Ziobro will Deutschland verklagen. Er warf ihnen vor, die Justiz zu politisieren

  • Der Chef des Justizministeriums empfahl ein beschleunigtes Verfahren in dieser Angelegenheit
  • Außerdem wartet er auf einstweilige Anordnung, indem er die Bestimmungen über die gerichtliche Bestellung in Deutschland bis zur Verhandlung aussetzt – „wie im Verfahren in Polen betreffend“
  • Die Beteiligung des Bundestages an der Wahl der Behörde des Bundesgerichtshofs (des obersten deutschen Straf- und Zivilgerichts) sei im Falle dieses Landes „vollständig, weiter als in Polen“.
  • Welche Fragen gibt es bei der Auswahl von Richtern in Deutschland? Klärung dazu veröffentlichte unter anderem die Richtervereinigung Iustitia
  • Weitere ähnliche Informationen finden Sie auf der Onet-Homepage

– Wenn der EU-Gerichtshof in Luxemburg feststellt, dass die Beteiligung von Politikern am Verfahren zur Auswahl der Behörde (Justiz in Polen – Hrsg.) Zweifel an der Unabhängigkeit künftiger Richter als solche aufkommen lässt, dann fragen wir uns, welche Wirkung diese Beteiligung haben wird über die Unabhängigkeit künftiger Richter in Deutschland haben – sagte Justizminister Zbigniew Ziobro während der Pressekonferenz am Montag.

Er stellte auch fest, dass im Falle dieses Landes die Beteiligung des Bundestages an der Wahl der Behörde des Bundesgerichtshofs (des höchsten Straf- und Zivilgerichts in Deutschland) „total, weiter“ gewesen sei als in Polen“.

Der Rest des Textes unter dem Video.

Der Politiker urteilte: „Wenn Polen vorgeworfen wird, dass irgendwann (Richterauswahl – Anm , gelten soll“.

Ziobro: Wir sind innerhalb der EU. Diese Regeln müssen geteilt und strikt eingehalten werden

– Daher möchte ich als Justizministerin die polnische Regierung ersuchen, gerichtliche Verfahren gemäß Artikel 259 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Erwägung zu ziehen, der jedem Land das Recht einräumt, gegen andere EU-Staaten Klage einzureichen. , wenn es dafür eine nennenswerte Einigungsgrundlage gebe, kündigte er an. Dieses Verfahren soll Deutschland wegen eines Verstoßes gegen den EU-Vertrag durch Politisierung der Justiz vor den EuGH bringen.

Ziobro betonte, dass deutsche Gerichte auch Fälle von polnischen Geschäftsleuten und Bürgern verhandeln. – Wir sind innerhalb der EU. Diese Regeln müssen geteilt und strikt eingehalten werden – bestand er darauf.

– Sollte sich herausstellen, dass der EuGH von Land zu Land unterschiedliche Rechtsnormen und -standards anwendet, ist dies eine sehr bedeutsame und wichtige Tatsache für die Einschätzung des aktuellen Ortes der Europäischen Union und des Ortes. für den Bereich systemische Funktionen und Beziehungen zwischen EU-Staaten und -Gremien – fügte er hinzu.

Gemeinsam mit dem stellvertretenden Minister Sebastian Kaleta Ziobro argumentierte er, Polen werde vorgeworfen, die Justiz zu politisieren, während in Deutschland die Stimmen der Richter bei der Nominierung von Richtern für den Obersten Gerichtshof nicht berücksichtigt würden.

Politiker argumentieren, dass, wenn die Europäische Kommission und der EuGH die Änderungen in Polen in Frage stellen, sie noch mehr die in Deutschland geltenden Regeln in Frage stellen sollten, wo Politiker direkt Richter auf Bundesebene ernennen, die dem Obersten Gerichtshof entsprechen. – In Deutschland entscheidet die Wahlkommission der Richter, die sogar ausschließlich aus Politikern bestehen kann – 16 Mitglieder sind Staatsminister, weitere 16 werden vom Bundestag berufen – angegeben.

– In Polen haben Richter das wichtigste Mitspracherecht darüber, wer in Polen Richter sein kann. Niemand in Polen wird ohne die Zustimmung der Justizbehörden Richter werden – argumentiert Kaleta.

„Das Wesen der Rechtsstaatlichkeit ist Gleichheit, Gleichbehandlung aller Länder, wir erwarten Gleichheit“

– In Polen haben wir 25 Personen in der Zusammensetzung von Behörden wie dem Nationalen Gerichtsregister, dem Organ, das den Obersten Gerichtshof nominiert. Es gibt 17 Richter, 15 nach verschiedenen Verfahren ausgewählt, (…) derzeit werden sie vom polnischen Sejm gewählt. Zwei Richter treten diesem Gremium von Amts wegen bei, sie sind der erste Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs und der Vorsitzende des Obersten Verwaltungsgerichts. Es gibt 6 Vertreter des Parlaments – Sejm und Senat, und zwei Vertreter der Exekutive – Vizepräsident und Justizminister – sind hier anwesend – sagte er.

– Also haben wir einen Vergleich – 17 von 25 Plätzen – Richter in Polen, Politiker: maximal 8 Plätze. In Deutschland – 0 von 32 Plätzen für Richter, 32 von 32 für Politiker – schlussfolgert der stellvertretende Chef des Justizministeriums.

Auf der Konferenz ging es auch um den Schutz der Unabhängigkeit der Justiz, die nach Angaben der Leitung des Justizministeriums in Polen höher ist als in Deutschland. Wie es heißt, haben deutsche Richter keine Immunität, und das Strafgesetzbuch sieht besondere Straftaten des Rechtsmissbrauchs durch Richter vor.

Minister Ziobro vertrat die Ansicht, dass die Gleichbehandlung aller Länder und die Anwendung der gleichen Maßnahmen auf sie ein „Test für die EU-Organe“ sei. – Die Entscheidung über den Antrag auf Prüfung des deutschen Modells der Ernennung von Richtern wird die wahren Absichten der EU-Gremien in Bezug auf die in Polen durchgeführten Reformen zur Demokratisierung der Justiz bestimmen – sagte er. – Das Wesen der Rechtsstaatlichkeit ist Gleichheit, Gleichbehandlung aller Länder, wir erwarten eine solche Gleichheit – betonte er.

Was genau sind die Themen bei der Auswahl von Richtern in Deutschland? Klärung dazu veröffentlicht hier von der Richtervereinigung Iustitia.

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(Lg)

Quelle: PAP

Adelmar Fabian

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