EuGH: Polen gewinnt, Deutschland verliert im OPAL-Verfahren | Deutschland – aktuelle deutsche Politik. DW-Nachrichten auf Polnisch | DW

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat heute die Berufung Deutschlands zurückgewiesen, mit der die Entscheidung des früheren EU-Gerichtshofs (in diesem Fall als erstinstanzlicher EU-Gerichtshof) aus dem Jahr 2019 zu OPAL, der Onshore-Erweiterung der Nord Stream-Gaspipeline durch deutsches Hoheitsgebiet, angefochten werden soll. bis zur Grenze zu Tschechien. Ein EU-Gericht warf der Europäischen Kommission vor, in ihrer Entscheidung zu OPAL 2016 die im EU-Vertrag verankerten Kriterien der Energiesolidarität abgeschafft zu haben.

Der deutsche Vertreter argumentierte vor dem EuGH, dass der Energievertrag kein rechtliches Kriterium, sondern ein „undefinierter und abstrakter Begriff“ sei und somit keine solche Verpflichtung für EU-Institutionen vor Gericht überprüfbar sei. Vielleicht mit Ausnahme von Krisenfällen, bei denen – argumentieren die deutschen Behörden – OPAL-Fälle ausgeschlossen sind. Dieses Argument aus Berlin hat der Gerichtshof der Europäischen Union heute jedoch entschieden zurückgewiesen.

„Wir haben den OPAL-Fall gewonnen, weil wir argumentiert haben. Festere Beweise für die Unparteilichkeit des EuGH und dafür, dass der gestern vom Verfassungsgericht Julia Przyłębska begonnene Krieg gegen die Staatsräson Polens gerichtet ist, sind kaum zu finden“, kündigte der Europaabgeordnete Jerzy Buzek (PO) an, der sich mit Energiesicherheit in der EU befasst Parlament: Aber auch unter den PiS-Abgeordneten sind heute zufriedene Stimmen zu hören, dass der EuGH die Verbindlichkeit des EU-Solidaritätsabkommens in Energiefragen bestätigt hat, das Präsident Lech Kaczyński auf dem EU-Forum gefordert hat.

Solidarität ist eine strenge gesetzliche Anforderung

In seiner heutigen Würdigung betonte der EuGH, dass der Solidaritätsgrundsatz „ein grundlegender Grundsatz des Unionsrechts ist, der vom Grundsatz der Loyalität nicht zu trennen ist“. Und dies erlegt der Union und den Mitgliedstaaten eine „Pflicht zur gegenseitigen Achtung und zur gegenseitigen Hilfeleistung“ bei der Erfüllung der sich aus den EU-Abkommen ergebenden Aufgaben auf. – EU-Politik im Hinblick auf Energieziele im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, unter anderem Gewährleistung des Funktionierens der Energiemärkte, Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit in der EU – nachgewiesen durch den Europäischen Gerichtshof.

Der Bau der OPAL-Gaspipeline wurde 2011 abgeschlossen und Gazprom konnte aufgrund der EU-Vorschriften, die zwar Ausnahmen zulässt, zunächst nur die Hälfte ihrer Kapazität nutzen, wobei der Pipeline-Eigentümer oder Hauptbetreiber einen Teil seiner Kapazität mit anderen Marktteilnehmern teilen muss. Allerdings erlaubte die Europäische Kommission im Jahr 2016 nach langem Zögern und Druck u Auktionen. kostenlos.

Alles für Gazprom

In der Praxis hat die Entscheidung der Europäischen Kommission im Jahr 2016 dem russischen Riesen den Gastransport über OPAL vollständig ermöglicht, entgegen – wie Kritiker von Anfang an argumentierten – den Absichten der EU-Energiegesetze und -politiken. Ihr Ziel ist die Diversifizierung der Energiequellen, insbesondere in Mitteleuropa, das darum kämpft, aus der Situation der Energieabhängigkeit von Russland aus der Zeit des Sowjetblocks herauszukommen. Daher beantragten die polnischen Behörden, unterstützt von Litauen und Lettland, bei den Gerichten der Europäischen Union die Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Kommission von 2016. Damals haben Anwälte der Europäischen Kommission und Vertreter der deutschen Regierung ihre OPAL-Entscheidung von Amts wegen vor EU-Richtern verteidigt .

Im Jahr 2019 billigte ein EU-Gericht Polens Argument und hob eine Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2016 als „im Widerspruch zum Grundsatz der Energiesolidarität“ in der EU auf. Die Kommission habe die Solidaritätsauswirkungen ihrer Entscheidung zu OPAL in keiner Weise geprüft und diesen Punkt nicht einmal in ihre schriftliche Entscheidung aufgenommen.

Die Europäische Kommission hat im Einklang mit den Argumenten Polens beschlossen, gegen dieses Urteil des EU-Gerichtshofs keine Berufung einzulegen, Deutschland hat dies jedoch allein getan. Das heutige Urteil ist ein Durchbruch – zum ersten Mal eindeutig vom EuGH bestätigt – zur Stärkung der rechtlichen Anforderungen des Grundsatzes der Energiesolidarität in den Tätigkeiten der EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten. Dies ist auch im Kontext möglicher zukünftiger Entscheidungen zur Durchsetzung von EU-Vorschriften zur Gaspipeline Nord Stream 2 wichtig.

Adelmar Fabian

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