Das deutsche Wahlsystem verlangt, dass Parteien, die in den Bundestag einziehen wollen, mindestens 5 % der Zweitstimmen bei der Wahl erreichen müssen. Diese Barriere soll verhindern, dass zu viele kleine Parteien in die DVR eintreten, was die Bildung einer Regierungskoalition erschwert.
Aber es gibt eine Ausnahme vom deutschen Wahlrecht: die sogenannte Grundmandatsklausel. Parteien, die mindestens drei Direktmandate erhalten, können so viele Abgeordnete in den Bundestag entsenden, wie ihr zweiter Wahlgang zulässt, auch wenn die Partei die Fünf-Prozent-Marke nicht überschreitet.
Bundestagsplenum in Berlin
Hintergrund während der vier Bundestagswahlen
Auf Bundesebene wurde diese Klausel viermal praktiziert: bei den Wahlen 1953, 1957, 1994 und 2021.
Bei der Bundestagswahl 1953 erreichte die Deutsche Partei (DP) 3,3% der Stimmen, konnte aber mit 10 Direktmandaten 15 Sitze im Bundestag erringen. Bei derselben Wahl erhielt die Zentrumspartei (DZP) ein Direktmandat im Kreis Oberhausen – Wesel III und damit 3 Sitze im Bundestag.
Bei der Bundestagswahl 1957 war es erneut die Deutsche Partei, die von der Klausel gesät wurde. Bei dieser Wahl erhielt er 3,4% der Stimmen, konnte aber durch den Erhalt von sechs Direktmandaten 17 Sitze im Bundestag erringen.
Bei der Bundestagswahl 1994 erreichte die Demokratische Sozialistische Partei (PDS) 4,4% der Stimmen, erhielt aber in Berlin 4 Direktmandate und erhielt 30 Sitze, deren Zahl proportional zum Prozentsatz ist.
Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 erreichte die Linke zwar 4,9% der Stimmen, erhielt aber mit zwei Direktmandaten in Berlin und einem in Leipzig (Sachsen) 39 Sitze. eine ihnen entsprechende Zahl proportional zum Prozentsatz.
(jov / äh)
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Entschlüsseln des Farbcodes
Die Mitte-Rechts-CDU und ihre bayerische Schwesterpartei CSU sind schwarz markiert. Die Mitte-Links-SPD ist rot, ebenso die sozialistische Linkspartei. Die Farbe der neoliberalen Demokraten (FDP) ist gelb. Und Grün ist grün. Die Medien beziehen sich auf die Kombination von Farben und die Flagge des Landes, um auf die Koalition hinzuweisen.
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Schwarz, rot, grün: die „Kenia“-Koalition
Eine Koalition aus Mitte-Rechts-Christdemokraten (schwarz) und Mitte-Links-Sozialdemokraten (rot) sowie den Grünen wird für eine komfortable Mehrheit sorgen. Im Land Brandenburg ist eine solche Koalition an die Macht gekommen. Auf Bundesebene soll erstmals eine „kenianische Koalition“ auftreten.
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Schwarz, grün, gelb: die Koalition „Jamaika“
Christdemokraten haben im Laufe der Jahre oft Länder und Bürger mit der Liberalen Partei, der FDP, in Verbindung gebracht. Los Verdes in eine Dreierkoalition aufzunehmen, wäre für viele in der CDU eine attraktive Option. Aber die Grünen und die FDP sind keine einfachen Partner. Ähnliche Versuche scheiterten nach der letzten Wahl im Jahr 2017.
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Schwarz, Rot, Gelb: Deutsche Koalition
Auch die Mitte-Rechts-CDU und die Mitte-Links-SPD sowie die liberale FDP sind Mitte-Rechts: Dieses Bündnis würde locker die 50-Prozent-Hürde im Parlament überschreiten und wäre die erste Wahl für Wirtschaftsführer.
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Rot, rot, grün
Das Bündnis zwischen Sozialdemokraten und Grünen und Linken ist eine Koalition, vor der Konservative jedes Mal warnen, wenn sie in Umfragen ein schlechtes Ergebnis erzielen. Doch SPD und Linke haben eine schwierige Geschichte. Und die extreme außenpolitische Position der Linken wird Verhandlungen erschweren.
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Die marktwirtschaftlich orientierte liberale FDP hat in der Vergangenheit Bundeskoalitionen mit Sozialdemokraten und Grünen ins Abseits gedrängt. Dabei schloss die FDP keine Optionen aus. Er scheint sich trotz seiner Farbgebung sehr auf die Rückkehr an die Macht zu freuen.
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Seit acht Jahren regiert eine „Große Koalition“ aus CDU und SPD, angeführt von den Konservativen. Wenn die Wahlergebnisse es zulassen, könnte diese Kombination in der Regierung fortgesetzt werden. Und die stärkste Partei ernennt eine Kanzlerin.
Autor: Rina Goldenberg