Wahlen in Deutschland: Was sind die grundlegenden Mandatsklauseln? | Deutschland | DW

Das deutsche Wahlsystem verlangt, dass Parteien, die in den Bundestag einziehen wollen, mindestens 5 % der Zweitstimmen bei der Wahl erreichen müssen. Diese Barriere soll verhindern, dass zu viele kleine Parteien in die DVR eintreten, was die Bildung einer Regierungskoalition erschwert.

Aber es gibt eine Ausnahme vom deutschen Wahlrecht: die sogenannte Grundmandatsklausel. Parteien, die mindestens drei Direktmandate erhalten, können so viele Abgeordnete in den Bundestag entsenden, wie ihr zweiter Wahlgang zulässt, auch wenn die Partei die Fünf-Prozent-Marke nicht überschreitet.

Bundestagsplenum in Berlin

Hintergrund während der vier Bundestagswahlen

Auf Bundesebene wurde diese Klausel viermal praktiziert: bei den Wahlen 1953, 1957, 1994 und 2021.

Bei der Bundestagswahl 1953 erreichte die Deutsche Partei (DP) 3,3% der Stimmen, konnte aber mit 10 Direktmandaten 15 Sitze im Bundestag erringen. Bei derselben Wahl erhielt die Zentrumspartei (DZP) ein Direktmandat im Kreis Oberhausen – Wesel III und damit 3 Sitze im Bundestag.

Bei der Bundestagswahl 1957 war es erneut die Deutsche Partei, die von der Klausel gesät wurde. Bei dieser Wahl erhielt er 3,4% der Stimmen, konnte aber durch den Erhalt von sechs Direktmandaten 17 Sitze im Bundestag erringen.

Bei der Bundestagswahl 1994 erreichte die Demokratische Sozialistische Partei (PDS) 4,4% der Stimmen, erhielt aber in Berlin 4 Direktmandate und erhielt 30 Sitze, deren Zahl proportional zum Prozentsatz ist.

Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 erreichte die Linke zwar 4,9% der Stimmen, erhielt aber mit zwei Direktmandaten in Berlin und einem in Leipzig (Sachsen) 39 Sitze. eine ihnen entsprechende Zahl proportional zum Prozentsatz.

(jov / äh)

Adelmar Fabian

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