Nein zu europäischen Haftbefehlen für Folterer des chilenischen Regimes



Daher wurde vom High Court entschieden, den Antrag des Generalstaatsanwalts abzulehnen. Für die Richter der dritten Sektion besteht „keine mögliche Fluchtgefahr vor Döring Falkenberg“. Der Grund? Während der Durchführung der vorsorglichen Vorführungspflicht gegenüber der Kriminalpolizei stellte er fest, dass „gegen ihn eine Verjährung ausgesprochen wurde und er das Staatsgebiet erst verließ, als das Polizeipräsidium Lucca unerwartet die Beendigung der ausgestellten Maßnahme mitteilte“. gegen ihn“. Der Generalstaatsanwalt hat Berufung beim Obersten Gerichtshof angekündigt.


Der Oberste Gerichtshof wird das Schicksal des inzwischen nach Gronau zurückgekehrten Reinhard Döring Falkenberg niederschreiben. Er war gerade im vergangenen September mit einer Gruppe deutscher Rentner in einem Bus in Forte dei Marmi angekommen, als ihn die Polizei nach sechzehn Jahren Untätigkeit anhielt. Er beruhigte sich und stellte sich vor, der Justiz entgangen zu sein: Er reiste mit seinem Ausweis, den er bei seiner Ankunft an der Hotelrezeption aushändigte. Tatsächlich gehörte Falkenberg zu den Anführern von Colonia Dignidad, einem Dorf in den Anden südlich von Santiago, das zuerst ein Zufluchtsort für Nazis war, die aus Deutschland flohen, dann in den 1970er Jahren in ein Konzentrationslager und eine Haftanstalt für gefangene faschistische Gegner des Regimes umgewandelt wurde und ließ dich verschwinden.

2005 floh Falkenberg aus Chile, als er wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht stand. Und er war sechzehn Jahre lang verloren. Bis letzten September, als ichentging belanglosen Polizeikontrollen: Durch das Einstecken einer Hotel-Gästekarte in das Terminal stellten die Beamten fest, dass er in Chile gesucht wurde, Falkenberg wurde festgenommen. Dann, am 29. September, ordneten die Richter, die die Ersuchen des Generalstaatsanwalts und des Justizministeriums akzeptierten und auf Auslieferungsersuchen warteten, eine Haftstrafe an, da sie die „objektive Fluchtgefahr“ anerkennen.

Aber dann derselbe Richter, der am 18. November aus gesundheitlichen Gründen ins Gefängnis mit dem Umfang der Übergabepflicht an das Polizeipräsidium versetzt wurde. Die Vorsichtsmaßnahme tritt am 22. November in Kraft, wenn das Auslieferungsersuchen nicht kommt. Und der Antrag kam beim Freispruch des Deutschen vor das Oberlandesgericht. Gegen diese Bestimmung legte die Bundesanwaltschaft Berufung ein. Das Oberlandesgericht hat dies in den vergangenen Tagen abgelehnt und betont, Falkenberg sei wegen Ques.s „unerwarteten“ umgezogen.tura hatte ihn befreit.

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9. Januar 2022 | 09:19

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Eckehard Beitel

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