Mutterschaftsgeld in Deutschland

Mutterschaftsgeld in Deutschland: Das deutsche Sozialversicherungssystem berechtigt Schwangere und Mütter in der Schutzzeit zum Bezug von Mutterschaftsgeld (Mutterschaftsgeld).

Mutterschaftsgeld. Foto Pixabay.com

Mutterschaftsgeld bei Deutsch (Mutterschaftsgeld) für Schwangere 6 Wochen vor der geplanten Lieferung und 8 Wochen nach der Geburt. Dieser Zeitraum verlängert sich um zusätzliche 4 Wochen bei Früh-, Mehrlingsgeburten oder Defekten des Neugeborenen. Das Recht auf diesen Anspruch steht auch Frauen zu, deren Arbeitgeber während der Schwangerschaft oder während der Schutzzeit nach der Geburt eines Kindes mit Zustimmung der zuständigen Behörde ihr Arbeitsverhältnis beenden.

Hat eine Frau Anspruch auf Mutterschaftsgeld, sowie die mögliche Höhe, die er je nach Art und Umfang seines Besitzes erhalten könnte Krankenversicherung und wie viel sie vor dem Mutterschaftsurlaub verdient hat.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Beantragung von Leistungen, die die Zahlung von Krankenversicherungs- und Rentenbeiträgen beinhalten, bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein müssen.

Mutterschaftsgeld in Deutschland aus der gesetzlichen Krankenversicherung

Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben nur pflichtversicherte Frauen, die Anspruch auf Krankengeld haben. Sie wird für die Dauer des Mutterschaftsschutzes und für den Tag der Entbindung gezahlt.

Höhe des Mutterschaftsgeldes (Mutterschaftsgeld) in Deutschland

Hoch Mutterschaftsgeld abhängig vom durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate bis maximal 13 Euro Täglich. Der Durchschnitt errechnet sich aus den letzten drei Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist (inklusive Überstunden). War der Nettolohn zu diesem Zeitpunkt höher als 13 Euro pro Tag, musste der Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss zahlen. Anträge auf Förderung werden bei den zuständigen Krankenkassen gestellt. Mit Arbeitgeberleistungsansprüchen
Arbeitgeber müssen Mutterschaftsgeld beantragen.

Frage: Wenn ich für zwei Arbeitgeber arbeite, müssen mir dann beide die Differenz zahlen?

Ja. Beide Arbeitgeber müssen die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld anteilig zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihre Erwerbstätigkeit versicherungspflichtig ist oder nicht.

SEE: Kindergeld in Deutschland. Änderungen ab 2022

Das Gehalt richtet sich nach dem Gesamteinkommen der beiden Jobs. Jeder Arbeitgeber zahlt einen Anteil Ihres verdienten Gehalts an Ihrem Gesamteinkommen. Das heißt, wenn Sie beispielsweise 60 % Ihres Gesamteinkommens bei einem Arbeitgeber verdienen, zahlt dieser Arbeitgeber auch 60 % der Differenz.

Mutterschaftsgeld vom Bundessozialversicherungsamt

Arbeiterdie nicht gesetzlich krankenversichert sind oder privat krankenversichert sind oder die bei den gesetzlichen Krankenkassen familienversichert sind, erhalten eine Kürzung des Mutterschaftsgeldes bis zu 210 EUR vom Bundesversicherungsamt. Mutterschaftsgeld können Sie direkt beim Bundesamt für Sozialversicherungen beantragen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Unterlagen zur Antragstellung finden Sie unter Bundesamtsozialesicherung.de . Der Antrag wird direkt beim Bundesamt für Sozialversicherungen gestellt.

Um Mutterschaftsgeld in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes oder Ihrer Hebamme über den voraussichtlichen Entbindungstermin vorlegen (Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung).

Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit

Der Höchstbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt 13 Euro. Die Höhe richtet sich nach dem gezahlten Arbeitslosengeld I und II.

Leistungen bei Mutterschaft und Selbständigkeit

Frauen, die einen Betrieb führen und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, sofern sie zusätzlich die sog Krankengeld (Krankengeld). Wenn sie nicht zahlen, können sie beim Bundesamt für soziale Sicherheit Leistungen beantragen.

Mutterschaftsgeld für Frauen, die bei Minijob beschäftigt sind

Arbeitsrechtlich haben Frauen, die im Rahmen von „Minijobs“ arbeiten, die gleichen Rechte wie ihre hauptamtlichen Kolleginnen. In den meisten Fällen sind diese Frauen nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern bei ihrem Partner versichert. Deshalb erhalten sie wie privat versicherte Frauen Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt.

Quelle: Familienportal.de, PolskiObservator.de

Eckehard Beitel

"Unverschämter Zombie-Liebhaber. Freiberuflicher Social-Media-Experte. Böser Organisator. Unheilbarer Autor. Hardcore-Kaffeeliebhaber."

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert