Merkel und Ministerpräsidenten der Länder beschließen, die Beschränkungen in Deutschland zu verschärfen

Angela Merkel, Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder haben bei ihrem heutigen Treffen beschlossen, die Beschränkungen in ganz Deutschland zu verschärfen. Grund für ihre Entscheidung war der Wunsch, die vierte Welle des Coronavirus so schnell wie möglich zu durchbrechen.

Einschränkungen in Deutschland nach einem Treffen von Politikern. Was hat sich geändert?

Einzelhandel mit 2G-Regeln: Bestimmte Einzelhandelsgeschäfte, kulturelle Veranstaltungen und Unterhaltung sind nur für geimpfte oder als genesende Patienten anerkannte Personen gestattet. Diese Regel gilt bereits bei einigen Kreditgebern. Nun soll es landesweit ausgerollt werden. Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, sind von den Beschränkungen ausgenommen.

Eingeschränkter Kontakt ungeimpfter Personen: Treffen mit nicht geimpften Personen und Personen ohne Anzeichen einer Genesung können in der eigenen Wohnung und mit bis zu zwei Personen von anderen Personen abgehalten werden. Kinder bis 14 Jahre gilt diese Regel nicht.

In der Schule besteht Maskenpflicht: Diese Einschränkung sollte deutschlandweit gelten, wurde aber in einigen Bundesländern bereits umgesetzt.

Private Feier: W In Gebieten, in denen die Inzidenzrate 350 pro 100.000 Einwohner überschreitet, können private Veranstaltungen für maximal 50 Personen (nur geimpft und geheilt) und im Freien für maximal 200 Personen (nur geimpft und geheilt) abgehalten werden.

Clubs, Kneipen, Bars: Orte dieser Art können geschlossen werden, wenn die Inzidenzrate innerhalb von 7 Tagen die Obergrenze von 350 pro 100.000 erreicht. Bewohner.

Einschränkungen der Teilnahme an sportlichen Großveranstaltungen: Bei Veranstaltungen wie Bundesligaspielen oder anderen Sportveranstaltungen mit weitem kommerziellem Umfang kann der umschlossene Raum maximal 5.000 umfassen. Publikum und 15 Tausend draußen. Alle Teilnehmer der Veranstaltung müssen getestet werden (2G Plus). In stark frequentierten Bereichen finden Veranstaltungen ohne Zuschauer statt oder können abgesagt werden.

Landes erhält zusätzliche Befugnisse: Ansteckungsschutzgesetze werden durch neue Instrumente ergänzt, mit denen Bundesbehörden bei hohen Infektionszahlen in einem Gebiet beispielsweise über die Schließung eines Restaurants oder Hotels entscheiden können.

Ruhiges Silvester: An belebten Orten ist Feuerwerk nicht erlaubt. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und ähnlichem Material wird vor Silvester verboten.

Impfungen in Apotheken und beim Zahnarzt: Behörden in Deutschland schätzen, dass bis Weihnachten 30 Millionen Dosen des Impfstoffs verteilt werden. Die Impfung wird in einer Apotheke oder Zahnklinik durchgeführt.

Krisenstab bilden: Die deutschen Behörden haben beschlossen, einen Krisenstab einzusetzen, der für die Lieferung und Verteilung des Impfstoffs zuständig ist. Geleitet wird es von General Carsten Breuer von der Bundeswehr.

Pflichtimpfungen: Die Regierung entschied, dass geriatrisches Personal und Krankenhauspersonal geimpft werden würden. Die Frage der obligatorischen nationalen Impfung wird noch diskutiert. Sie soll etwa im Februar 2022 stattfinden. Derzeit warten die Behörden die Stellungnahme des Ethikrates zu diesem Thema ab.

Foto: depositphotos.com / Ale_Mi

Adelmar Fabian

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