Lärmbelästigung durch Kinder als Grund für die Kündigung des Mietverhältnisses

Ein Berliner Gericht entschied, dass Kinder, die während der Ausgangssperre Lärm machen, Schreien und Türenschlagen als Grund für die Kündigung des Mietvertrags ausreichen.

Das Urteil des Berliner Landgerichts beschrieb die Deutsche Welle. Er hat den Streit zwischen dem Mieter der Wohnung und dem Eigentümer beigelegt. Erstere wurden wiederholt für den Lärm ihrer Kinder gerügt. Schließlich kündigte der Vermieter den Mietvertrag des Mieters, und der Mieter weigerte sich, umzuziehen, und bestritt die Gebühren.

„Der Vermieter hat die Räumung des unerwünschten Mieters beantragt, und das Gericht im Kreis Neukölln hat nach Zeugenaussagen Recht gegeben“, heißt es in den Zeitungen. Die Mieter legten Berufung gegen das Urteil ein, verloren aber auch vor inländischen Gerichten.

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Wie die Deutsche Welle schrieb, stellte das Gericht fest, dass „Die Forderung nach sozialer Toleranz für Kinder, die viel Aufhebens machen, hat ihre Grenzenwas diskutiert werden kann, wenn Eltern ihre Kinder in den Abendstunden nicht einschläfern lassen.“

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Adelmar Fabian

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