Impfungen leisten noch immer den falschen Job, sodass der Behandlungsmarkt in Deutschland rückläufig ist

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Impfpflicht für Angehörige der Gesundheitsberufe mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wird es personelle Probleme in der Pflege betreffen? Während einige Branchenorganisationen keinen Anlass zur Sorge sehen, befürchten private Anbieter sozialer Dienste Ärger.

Vertreter der Pflegewirtschaft reagieren unterschiedlich auf die Impfpflicht von Pflegekräften und medizinischem Personal, wie das Bundesverfassungsgericht bestätigte. Mitglieder dieser Gemeinschaft haben erklärt, dass eine andere Methode zum Schutz vor dem Coronavirus eine bessere Lösung wäre.

Zum Impfpflichturteil gehen die Meinungen auseinander

Der Bundesverband Private Soziale Dienstleister habe die Gerichte aufgefordert, „leichtere Maßnahmen, wie die verpflichtende Prüfung und Aufrechterhaltung des Vorschutzes, zu erlassen“, sagte Verbandspräsident Bernd Meurer. Er fügte hinzu, dass angesichts der aktuellen Anforderungen das Risiko von Pensionierungen von Pflegekräften gestiegen sei, was „angesichts des bestehenden Personalmangels in einigen Bereichen die Versorgung gefährden könnte“.

Der Deutsche Verband der Pflegeberufe sieht das etwas anders und sieht keine solche Gefahr. Die Präsidentin der Organisation, Christel Bienstein, räumte ein, dass „mit der Einführung der obligatorischen Impfung in Verbindung mit unseren Einrichtungen erkannt wurde, dass es keine große Entlassungswelle gegeben hat“. Er fügte hinzu, dass „das Urteil seiner Meinung nach trotz starker Warnungen nichts ändern wird“.

Am 15. März muss das medizinische Personal nachweisen, dass es den Impfstoff verwendet hat

„Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen durch das Bundesverfassungsgericht wird die Impfquoten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nicht beeinflussen“, sagte Gabriele Müller-Stutzer, Vorsitzende des DRK-Pflegeverbandes. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wird sich nach seinen Worten auch nicht auf die Kündigungswelle auswirken.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Betriebsimpfpflicht zurückgewiesen. Mitarbeiter von Pflegeheimen und Kliniken, Arztpraxen und Ambulanzen, Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten werden bis zum 15. März aufgefordert, eine vollständige Impfung oder eine aktuelle Vorgeschichte nachzuweisen. Spezielle Impfauflagen sollen ältere und gebrechliche Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen.

Quelle: n-tv.de / Foto: depositphotos.com, Urheber: Folge leisten

Eckehard Beitel

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