Impfausweis oder negativer Test beim Grenzübertritt, was Sie wissen müssen

Deutschland hat neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie angekündigt. Ab Sonntag, 1. August, müssen alle Personen über 12 Jahren einen vollständigen Impfpass oder einen negativen Test vorlegen. Ausgenommen Grenzgänger oder Personen, die weniger als 24 Stunden bleiben.

Update Samstag, 31. Juli, 10 Uhr: Die Präfektur hat festgestellt, dass diese neue Einreiseregel nicht für Grenzgänger gilt, für Personen mit Familienbesuch von weniger als drei Tagen und für diejenigen, die die Grenze weniger als 24 Stunden überschreiten. Daher ist es weiterhin möglich, in Kehl einzukaufen oder in den Europa-Park zu gehen.

In Deutschland haben sich die Spielregeln wieder geändert. Ab dem 1. August müssen Sie für die Einreise einen vollständigen Impfpass oder einen negativen Test vorlegen. Bitte beachten Sie, dass der Impfplan in Deutschland ab vierzehn Tagen nach der zweiten Injektion als abgeschlossen gilt und nicht sieben Tage nach der letzten, wie dies in Frankreich der Fall ist.

Nicht geimpfte Personen müssen sich vor einem negativen PCR-Test von weniger als 72 Stunden oder einem negativen Antigentest, der weniger als 48 Stunden für die Einreise benötigt, schützen. Der Test in Papierform oder in Form eines QR-Codes muss in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache erfolgen. Negative Tests, die in Form von Fotos auf Mobiltelefonen präsentiert werden, werden von den Behörden jedoch nicht als gültig angesehen.

Diese Maßnahme betrifft alle Personen ab 12 Jahren. Die bisher für Flugreisende geltende Maßnahme wurde auf alle Verkehrsmittel ausgeweitet. Details finden Sie auf der Website des Bundesministeriums des Innern (Google-Übersetzung aus dem Deutschen).

Neue Klassifizierung von Risikobereichen

Die Bundesregierung hat diese Maßnahmen kürzlich per Dekret beschlossen, um die Verbreitung des Virus wirksamer zu bekämpfen, da sie angesichts der Entwicklung der Delta-Variante besorgt über eine mögliche vierte Welle ist. Personen aus Ländern, die als stark von der indischen Variante betroffen gelten, wie Brasilien oder Südafrika, müssen für die Einreise nach Deutschland noch einen Test bestehen. Die Kontrolle an den Bahn- und Landgrenzen wird jedoch nicht systematisch erfolgen.

Auch Deutschland hat die Einteilung seiner Risikogebiete vereinfacht. Es gibt nur noch zwei (und Frankreich noch nicht): Hochrisikogebiete (die Inzidenzrate hat sieben Tage lang 100 überschritten) und Gebiete mit unterschiedlicher Verbreitung des Virus. Personen, die aus dieser ersten Zone kommen, müssen eine Quarantänebox durchlaufen (es sei denn, sie haben einen Impfausweis oder eine vollständige Heilung). Wer aus der zweiten Typenzone kommt, muss einen negativen Test vorweisen, auch wenn er eine Impf- oder Behandlungsbescheinigung besitzt.

Adelmar Fabian

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