Eine riesige Liste an Änderungen ab Januar 2022. Das betrifft alle in Deutschland

Anfang 2022 wird es in Deutschland viele regulatorische Änderungen geben. Sie gelten ab dem 1. Januar unter anderem für Stromverbraucher, Steuerzahler und Versicherte. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig mit allen Änderungen vertraut zu machen, um Überraschungen zu vermeiden.

Mit Beginn des nächsten Jahres werden viele neue Regelungen in Kraft treten. Einige von ihnen werden mehr Geld einbringen und andere führen zu höheren Gebühren. Viele Deutsche warten auf einige von ihnen, andere können eine große, manchmal unangenehme Überraschung sein.

CO2-Preiserhöhung

Ab dem 1. Januar 2022 wird die CO2-Steuer von 25 auf 30 Euro pro Tonne erhöht. Für einen Liter Benzin bedeutet dies einen Zuschlag von 8,4 Cent, einen Dieselzuschlag von 9,5 Cent und einen Treibstoffzuschlag von 1,6 Cent. Diese Steuer soll Verbraucher und Industrieakteure dazu anregen, Energie zu sparen und die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen zu beschleunigen.

Reduzierte EEG-Umlage

Zum Jahreswechsel werden die Mehrkosten des EEG zur Förderung von Ökostrom sinken, was direkt auf die zuletzt gestiegenen Energiepreise zurückzuführen ist. Der Tarif sinkt um fast 43 % auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde, den niedrigsten Wert seit 10 Jahren. Infolgedessen haben mehr als 20 Unternehmen die Preise für Basisdienstleistungen um 2 % gesenkt. Davon werden rund eine Million Haushalte profitieren.

Beitragsbemessungsgrenze

Die Obergrenze der CNG-Beiträge bestimmt die Höhe des Einkommens, das die Sozialversicherungsbeiträge laut Gesetz zahlen müssen. Es gibt zwei unterschiedliche Werte: einen für die obligatorische Renten- und Arbeitslosenversicherung und einen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Die Höhe der Obergrenze hängt von der Lohnentwicklung sowie der Höhe der Löhne und Bruttogehälter ab. Die Coronavirus-Pandemie hat zumindest in Westdeutschland das stetige Wachstum verlangsamt.

Aus diesem Grund sinkt die BBG für die Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmals ab dem 1. Januar 2022 im alten Bundesland von 7.100 auf 7.050 Euro monatlich. Im Osten wird es einen leichten Anstieg geben – von 6.700 Euro auf 6.750 Euro. Der Wert Ihrer Krankenversicherung ändert sich nicht.

Steuerfreie Betragserhöhung

Jedes Jahr steigt der Anteil des Einkommens, der nicht vom Steuerzahler abgeführt werden muss. Bis 2022 wird sich diese Zahl für Alleinstehende von 9.744 auf 9.984 Euro erhöhen, für Ehepaare verdoppelt sie sich auf 19.968 Euro.

Verbesserte Behandlungen und Vorteile

Bis 2022 wird die Hospizversorgung für Erkrankte etwas günstiger, da die Pflegeversicherung dann eine Prämie für ihre eigenen Beiträge zahlt, die jedes Jahr wachsen. Davon entfallen im ersten Geltungsjahr 5 % auf die Unterhaltsversicherung, im zweiten Jahr 25 %, im dritten Jahr 45 % und in allen Folgejahren 70 %.

Auch bei der ambulanten Pflege und den Sachleistungen sind Veränderungen geplant. Ab Januar beträgt sie für die zweite Stufe 724 Euro (bisher 689 Euro), für die dritte Stufe 1.363 Euro (bisher 1.298 Euro), für die vierte Stufe 1.693 Euro (bisher 1.612 Euro) und für die fünfte Stufe 2.095 EUR (vormals 1995 EUR). Ab Januar erhalten Pflegebedürftige in der Pflegeversicherung eine Erhöhung um 10 % in Höhe von 1.774 Euro.

Neue Regeln für Gutscheine

Dank des neuen Gesetzes können Veranstalter im vergangenen Jahr Gutscheine ausstellen, anstatt Kunden durch Ticketpreise für abgesagte Veranstaltungen zu ersetzen. Wenn sie bis zum 31. Dezember 2021 nicht verwendet werden, ist es möglich, das Geld zurückzufordern. Ab dem 1. Januar können Sie einen Rücktritt beantragen, wenn das Originalticket vor dem 8. März 2020 gekauft wurde. Dabei spielt es keine Rolle, wann die Veranstaltung endgültig stattfindet. Dies gilt insbesondere für Eintrittskarten für Konzerte, Theateraufführungen, Filmvorführungen, Festivals und Sportwettkämpfe.

Erhöhung der Versandkosten

Zum 1. Januar werden die Gebühren bei der Deutschen Post erhöht. Die wichtigsten Änderungen betreffen folgende Produkte:

  • Postkarte: 70 Cent (vorher 60 Cent),
  • Standardschrift: 85 Cent (vorher 80 Cent),
  • Kompaktbrief: 1 Euro (bisher 95 Cent),
  • Großbuchstaben: 1,60 Euro (bisher 1,55 Euro),
  • Maxiliste: 2,75 Euro (bisher 2,70 Euro),
  • Einschreiben: 2,35 EUR (bisher 2,20 EUR),
  • regulärer Einschreiben: 2,65 EUR (bisher 2,50 EUR).

Der 12-Monats-Versand ist nicht nur teurer geworden, er kann auch nur noch online bestellt werden. Der Preis für diesen Service erhöht sich von 26,90 EUR auf 30,90 EUR. Der Online-Preis für Terminaufträge für sechs Monate bleibt bei 23,90 Euro, ab Januar ist er für 26,90 Euro in den Filialen erhältlich.

Höherer Mindestlohn

Ab dem 1. Januar wird auch der Mindestlohn erhöht – von 9,60 auf 9,82 Euro pro Stunde. Eine weitere Erhöhung ist für Juli geplant, wenn Arbeitgeber mindestens 10,45 Euro zahlen müssen. Auch die Regierungskoalition will den Stundenlohn auf 12 Euro anheben, aber das ist noch nicht entschieden. Die Änderungen gelten auch für Auszubildende, die ab 2022 eine gesetzlich festgelegte Mindestausbildungsbeihilfe von 585 Euro monatlich erhalten. Im zweiten Lehrjahr erhöht sich diese Quote um 18 %, im dritten Lehrjahr um 35 %, und im vierten Jahr um 40%.

Ende des Fahrkartenverkaufs im Zug

Bisher haben Touristen vier Möglichkeiten, Fahrkarten für den Fernzug ​​der Deutschen Bahn zu kaufen: Sie können den Automaten benutzen, in ein Reisezentrum gehen, Tickets online kaufen oder direkt im Zug kaufen. Diese letzte Option entfällt ab Januar 2022. Stattdessen können Passagiere ab April bis zu zehn Minuten nach Abflug Tickets per Smartphone oder Laptop kaufen.

Neue Regionalklasse für die Kfz-Haftpflicht

Für etwa jeden vierten Versicherten werden sich bis 2022 die regionalen Kfz-Haftpflichtklassen ändern, die bestimmen, wie teuer die Versicherung eines bestimmten Autos ist. Bis zu 4,2 Millionen Autofahrer würden von günstigeren Tarifen profitieren, teilte der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft mit. Die Klasse, in die ein bestimmtes Auto eingeordnet wird, hängt von der Unfallhäufigkeit in der Region ab. Dies ist insbesondere in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern von Vorteil.

Pfandpflicht auf dem Paket

Im Handel findet man noch viele Getränke ohne Pfand auf der Verpackung, wie zum Beispiel Fruchtsäfte. Sie läuft 2022 aus. Zum 1. Januar tritt eine erweiterte Pfandpflicht in Kraft, bei der auch Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern pfandpflichtig werden. Ebenso können Dosen bis Juli 2022 pfandfrei verkauft werden. Plastikflaschen mit Milch und Milchprodukten sind vorübergehend bis 2024 von dieser Pflicht ausgenommen.

Keine Plastikfolie mehr

Am 1. Januar endet die Übergangsphase, in der Supermärkte, Discounter, Drogerien und andere Geschäfte Plastiktüten verkaufen können. Ab Beginn des neuen Jahres ist nicht mehr möglich. Diese Regel gilt nicht für die stabileren und wiederverwendbaren Beutel und dünnen Kordelbeutel für Obst und Gemüse, die mittlerweile in vielen Geschäften und Supermärkten erhältlich sind.

Lizenz austauschen

Wer noch einen grauen oder rosa Führerschein besitzt und zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, muss diesen bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Dafür bekommt er einen unvergesslichen Führerschein im Scheckkartenformat.

Höhere Hürden für die elektronische Autofinanzierung

Bislang mussten Plug-in-Hybride mindestens 40 Kilometer rein elektrisch zurücklegen, um vom sogenannten Innovationsbonus zu profitieren. Ab dem 1. Januar 2022 sind mindestens 60 Kilometer erforderlich, um sich für einen Bonus von bis zu 6.750 € zu qualifizieren. Zudem darf der Plug-in-Hybrid maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen.

Neues Kaufrecht

Das neue Jahr wird den Käufern gute Nachrichten bringen. Wenn sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf, beginnend im Januar 2022, einen Mangel des Produkts entdecken, wird davon ausgegangen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war. Dadurch kann der Kunde eine Beschwerde einreichen und Geld oder einen neuen, unbeschädigten Artikel zurückerhalten. Voraussetzung ist, dass der Verkäufer nicht beweisen kann, dass der Verbraucher den Fehler verursacht hat. Bisher gilt die sogenannte Beweislastumkehr erst seit sechs Monaten.

Quelle: t-online.de / Foto: depositphotos.com, Autor: lofilolo

Adelmar Fabian

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