Arbeiten Sie in Deutschland? Die Bundesregierung hat die Änderungen ab dem neuen Jahr vorbereitet

Zu Beginn ihrer Amtszeit legen die Politiker der Koalitionsregierung eine umfassende Liste von Änderungen vor, die sie in den kommenden Monaten und Jahren einführen wollen. Einige dieser Pläne betreffen Themen, die sich direkt auf die Mitarbeiter beziehen. Nachfolgend finden Sie eine Liste der wichtigsten Änderungen, die in Kraft treten werden.

Der zwischen SPD, Grünen und FDP vereinbarte Koalitionsvertrag enthält eine Reihe von Änderungen, die für alle Bundesbürger gelten. Darunter fallen Bestimmungen zu wirtschaftlichen Fragen, Sozialleistungen oder Vergütungen. Nachfolgend finden Sie die Änderungen, die für Mitarbeiter, Studenten und Praktikanten gelten.

1. Mindestlohn

Eine der wichtigsten Änderungen des Koalitionsvertrags betrifft die Millionen Menschen in Deutschland und den Mindestlohn. Der Satz soll von derzeit 9,60 Euro auf jeweils 12 Euro steigen. Zudem soll die Mindestlohnkommission wieder niedrigere Lohngrenzen festlegen. Ab dem 1. Januar 2022 soll der pro Stunde erhaltene Betrag laut Plan erhöht werden.

2. Arbeitszeit

Die Regierungskoalition erwartete diesbezüglich zunächst keine großen Veränderungen und wollte dennoch am 8-Stunden-Tag festhalten. Ab 2022 treten jedoch neue Übergangsregelungen in Kraft, nach denen Arbeitnehmer über Tarifverträge eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung wählen können. Auch bei Schichten, die vorübergehend bis zu zehn Stunden täglich sind, wird die Höchstarbeitszeit berücksichtigt.

3. Homeoffice

Im Jahr 2022 steht den Mitarbeitern weiterhin die aktuelle Flatrate für das Arbeiten im „Homeoffice“ zur Verfügung. Daher können Arbeitnehmer mit ihrer Steuererklärung 5 Euro für jeden Tag, an dem sie in der eigenen Wohnung arbeiten, abziehen. Davon können maximal 600 Euro pro Jahr abgezogen werden.

4. Minijobs

Außerdem will die Regierungskoalition die Grenze für Minijobs von 450 Euro auf 520 Euro anheben. Darüber hinaus können Arbeitnehmer, die unter solchen Bedingungen arbeiten, mit weiteren Änderungen rechnen, die zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Laut Koalitionsvertrag wird die Quotengrenze für Stellen mit reduzierten Krankenversicherungsbeiträgen von 1.300 Euro auf 1.600 Euro erhöht.

5. Ausbildung für Jugendliche

Die Vereinbarungen der Koalitionsparteien sorgen dafür, dass letztlich alle jungen Menschen auf Ausbildungsplätze zurückgreifen können, die ihnen „den Zugang zu einer qualifizierten Berufsausbildung ermöglichen, die in jedem Betrieb Priorität haben sollte“.

6. Weiterbildung

Außerdem planen die Parteien die Einführung einer berufsbegleitenden Ausbildung, zum Beispiel zur Erlangung beruflicher Qualifikationen oder zur Neugestaltung von Karrierewegen, sowie in Form von Qualifizierungszulagen. Arbeitssuchende haben Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 150 Euro sowie auf Arbeitslosengeld von mindestens 3 Monaten nach der Weiterbildung. Für Arbeitslose mit Grundsicherung finanziert die berufliche Weiterbildung eine vollqualifizierte Ausbildung, unabhängig von ihrer Dauer.

7. Studiendarlehen

Das Bildungsstipendium soll nach dem Plan der Regierung länger und unabhängiger vom Einkommen der Eltern gezahlt werden und die Miete steigen. Außerdem ist geplant, das Darlehensbudget für Doktoranden aufzustocken und die Lehrlingsfortbildung zu finanzieren.

Eine Reihe weiterer Änderungen an den Plänen

Die von der Regierungskoalition geplanten Veränderungen betreffen nicht nur Arbeitnehmer oder Studierende. Zu den wichtigsten zählen unter anderem Bürgergeld, d.h. Bürgergeldpolitik. Politiker wollen Bürgergelder auszahlen, ohne ihr Eigentum anzurechnen und Wohnungen zu inspizieren. Dank ihnen konnten sie ihr Vermögen vermehren und in eine höhere soziale Schicht aufsteigen.

Darüber hinaus sind u.a. auch Steuerreform im Rahmen der sogenannten Realsegregation (gilt für von Frauen gezahlte Steuern), Zulagen für Familien bei der „Familien- und Alltagsbetreuung“ geplant, Mieterschutz, Abgase oder Lebensmittelpreise.

Quelle: Merkur.de / Foto: depositphotos.com von monticello

Eckehard Beitel

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