vier neue wichtige Schritte zum Einkaufen über den Rhein

Wie in Frankreich treten auch in Deutschland die neuen Maßnahmen am 1. Januar in Kraft. Das Europäische Verbraucherzentrum weist auf vier neue Dinge hin, die Menschen, die ein Produkt oder eine Dienstleistung kaufen, jenseits des Rheins wissen müssen.

Nicht nur der Preis unterscheidet Frankreich und Deutschland beim Verbrauch. Die Regeln sind auch auf der einen Seite unterschiedlich und auf der anderen Seite an der Grenze. Erweiterte Produktgarantien, einfachere Kündigung von Abonnements… Von den Maßnahmen, die 2022 in Kraft treten, dienen die ersten beiden dem Verbraucherschutz. Die anderen beiden (Recycling von Haushaltsgeräten und Plastiktütenenden) verfolgen Umweltschutzziele. Hier sind die Details von Europäisches Verbraucherzentrumein 1993 gegründeter Verein mit Sitz in Kehl.

Auf diese Weise können Sie die Reparatur, den Austausch oder den Ersatz eines fehlerhaften Produkts fordern, ohne auch nur einen Nachweis erbringen zu müssen. „gesetzliche Konformitätsgarantie“ ist in Deutschland auf sechs Monate begrenzt. Seit dem 1. Januar 2022 beträgt sie nun ein Jahr, was die von der Europäischen Union festgelegte Mindestdauer ist. In Frankreich beträgt diese Garantie zwei Jahre. Und seit dem 1. Januar betrifft es in Frankreich nun digitale Produkte (Videospiele, Videokäufe auf der VOD-Plattform).

Ab dem 1. Juli 2022 müssen Websites eindeutig eine „Abbrechen“-Schaltfläche anzeigen. Dies war bisher nicht der Fall, und viele Verbraucher haben sich über Schwierigkeiten bei der Abmeldung beschwert. Das Europäische Verbraucherzentrum meldet dieses Kundenbeispiel: „Als ich mein Abonnement vor der automatischen Verlängerung online kündigen wollte, stellte ich fest, dass es in meinem persönlichen Bereich keine Kündigungsschaltfläche oder -option gab. Ich habe über ihre Plattform eine Nachricht gesendet, um sie über meine Entscheidung zu informieren, aber sie haben sie nicht berücksichtigt und waren aggressiv, mich für ein weiteres Jahr zu bezahlen.“. Ab dem 1. Juli wird das Kündigungsverfahren vereinfacht. Der Verkäufer muss die Registrierung des Stornierungs-/Kündigungsantrags per E-Mail bestätigen. Der Umzug betrifft auch Verträge vor dem 1. Juli 2022.

Haushaltsgeräte müssen an den Supermarkt zurückgegeben werden, der sie verkauft. Ab einer Fläche von 800 Quadratmetern besteht eine Recyclingpflicht. Bei großen Produkten (z. B. Fernseher, Waschmaschinen) gilt die Rückgabepflicht nur, wenn der Kunde ein neues Gerät erwirbt.

Schließlich werden Verbrauchern seit dem 1. Januar keine Plastiktüten mehr an deutschen Supermarktkassen angeboten. Wiederverwendbare Taschen werden immer noch verwendet.

Eckehard Beitel

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