Verfassungsänderung des Deutschen Bundestages zur Erhöhung des Verteidigungsetats

REUTERS/Lisi Niesner

Der Bundestag hat heute beschlossen, einen Sonderetat von 100 Milliarden Euro zur Modernisierung der Bundeswehr in das Grundgesetz aufzunehmen.

Das heute mit Zweidrittelmehrheit gebilligte Projekt, das noch vom Oberhaus des Parlaments ratifiziert werden muss, sieht vor, dass Kredite zur Modernisierung der Streitkräfte nicht auf die Schuldenobergrenze angerechnet werden, ein Grundsatz, der Finanzminister 2023 will sich der liberale Christian Lindner bewerben.

Lindner intervenierte vor der Abstimmung, um die Einhaltung dessen zu fordern, was er als „historische Verantwortung“ bezeichnete.

„Lange Zeit haben wir in Deutschland von den Früchten des Friedens profitiert, als man glaubte, das Ende der Geschichte sei gekommen“, sagte Lindner, fügte aber hinzu, dass „Frieden und Freiheit nichts zu vererben sind“, sondern a gut, um „von einigen erobert zu werden.“ Generation“.

Der Minister ist der Meinung, dass die Verankerung von Schulden in der Verfassung zur Finanzierung dieses außerordentlichen Haushalts die beste Alternative ist, da es sonst notwendig sei, die Schuldenbremse generell zu stoppen oder neue Steuern zu schaffen, die den schwächsten Teilen der Gesellschaft schaden.

Mit 683 Ja-Stimmen bei 96 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen erhielt die Abstimmung über eine von der Regierung des deutschen Bundeskanzlers Olaf Scholz geförderte Maßnahme die erforderliche Zweidrittelmehrheit des Parlaments.

Anke Krämer

"Freundlicher Leser. Kann mit Boxhandschuhen nicht tippen. Lebenslanger Bierguru. Allgemeiner Fernsehfanatiker. Preisgekrönter Organisator."

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert