Soziale Sicherheit in Deutschland: Beiträge, Leistungen, Leistungen

Sozialversicherung in Deutschland. Wie funktioniert das deutsche Sozialversicherungssystem?

Arbeitnehmer in Deutschland, einschließlich der im Land lebenden und arbeitenden Polen, zahlen regelmäßig Sozialversicherungsbeiträge (). Dieses öffentlich finanzierte umfassende System soll die Lebensgrundlagen all jener schützen, die möglicherweise zusätzliche Unterstützung benötigen. Siehe auch: Deutschland – Soziales

Neben der Pflichtversicherung, die die Einwohner Deutschlands bei Krankheit, Alter oder Arbeitslosigkeit schützt, gibt es eine Vielzahl von Leistungen und Zuwendungen, die Menschen mit geringem Einkommen helfen sollen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Sozialversicherung in Deutschland – Wie es funktioniert Deutsches Rechtsschutzsystem

Jeder, der in Deutschland arbeitet, muss Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die Beitragskosten werden zu gleichen Teilen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Der durchschnittliche Gesamtsozialversicherungsbeitrag beträgt etwa 20-22 % des Gehalts.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden von Ihrem Arbeitgeber direkt von Ihrem monatlichen Gehalt abgezogen und decken folgende Bereiche ab:

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Fast jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist beitragspflichtig zur gesetzlichen Krankenversicherung (derzeit sind rund 90 % der Bevölkerung in der GKV versichert). Wenn Sie selbstständig sind oder mehr als 64.350 Euro im Jahr verdienen, können Sie sich für eine private Krankenversicherung oder einen freiwilligen GKV-Beitrag entscheiden.

Sie trägt rund 14,6 % des Bruttogehalts, je zu gleichen Teilen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (7,3 %), bis zu einem maximalen monatlichen Einkommen von 4.837,50 Euro im Jahr 2022 bei. Die GKV trägt den größten Teil der Krankheitskosten, einschließlich Krankenhausaufenthalt, Zahnbehandlung und Behandlung.

Darüber hinaus berechtigt die Zahlung der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge automatisch zum Bezug von Krankengeld und Mutterschaftsgeld.

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Soziale Sicherheit in Deutschland – Rentenversicherung (RV)

Jeder, der in Deutschland arbeitet, ist rentenversicherungspflichtig. Im Laufe der Zeit bauen sich Beiträge auf, um eine grundlegende Altersversorgung zu gewährleisten. Selbständige (Selbständige oder Selbständige) können wählen, ob sie einem obligatorischen Rentensystem beitreten oder ein privates Rentensystem eröffnen möchten.

Die Beiträge nach geltendem Recht betragen 18,7 % des Gehalts (jeweils 9,35 % für Arbeitnehmer und Arbeitgeber) bis zu einer Beitragshöchstgrenze von 7.050 EUR in Westdeutschland und 6.750 EUR in Ostdeutschland.

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Pflegeversicherung

Seit 1995 muss jeder in Deutschland einen Beitrag zur Pflegeversicherung leisten, die die Kosten für die Behandlung von Menschen übernimmt, die aufgrund von Alter, Unfall oder Krankheit pflegebedürftig sind. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch versichert. Wenn Sie privat krankenversichert sind, müssen Sie eventuell eine Pflegeversicherung beantragen.

Der Beitrag beträgt derzeit 3,05 % Ihres Bruttoeinkommens (plus 0,35 %, wenn Sie keine Kinder haben) bis zu einer Beitragshöchstgrenze von 4.837,50 € monatlich in Ost- und Westdeutschland. Dieser Beitrag (ohne Beihilfen für Kinderlose) wird zu gleichen Teilen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgeteilt. Der Abzug wird an die Krankenkasse abgeführt.

Arbeitslosenversicherung

Arbeitnehmer in Deutschland sind ebenfalls beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung. Dieser Beitrag wird als Arbeitslosengeld für alle Arbeitslosen verwendet.

Der Beitrag beträgt derzeit 2,4 % des Bruttogehalts bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 7.050 Euro in Westdeutschland und 6.750 Euro in Ostdeutschland. Auch die Beiträge werden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt.

Versicherung gegen Arbeitsunfälle (Unfallversicherung)

Die 1884 in Deutschland eingeführte Berufsunfallversicherung bietet Schutz und Hilfe bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Wenn Sie in Arbeit oder Ausbildung sind, sind Sie automatisch versichert, unabhängig davon, wie viel Sie verdienen. Dieses Programm umfasst auch Schüler und Studenten. Wenn Sie selbstständig sind oder ein eigenes Unternehmen führen, können Sie sich freiwillig versichern.

Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit sind obligatorisch versichert:

  • Bezahlung der Behandlung (einschließlich Rehabilitation)
  • Leistungen und Dienstleistungen, die die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen (z. B. Ausbildung)
  • Entschädigung für Sie und Ihre Angehörigen.

Die obligatorischen Unfallversicherungsbeiträge werden vollständig von Ihrem Arbeitgeber übernommen, sodass Sie ohne zusätzliche Kosten abgesichert sind.

Sozialversicherungsausweis

Nach Zahlung der obligatorischen Versicherungsprämie wird automatisch eine Sozialversicherungskarte ausgestellt, die die Mitgliedschaft im System bestätigt. Sie benötigen es, wenn Sie eine neue Stelle antreten, Sozialleistungen beantragen oder eine Altersrente beziehen.

Sozialversicherung in Deutschland – Leistungsarten und Beihilfen in Deutschland

Neben der gesetzlichen Krankenversicherung, der Alterssicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Pflegeversicherung bietet das deutsche Sozialversicherungssystem eine Reihe unterschiedlicher Leistungen und Ergänzungen. Es steht Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung, um sie bei den grundlegenden Lebenshaltungskosten wie Miete und Kinderbetreuung zu unterstützen:

Wohngeld

Das Leben in Deutschland kann teuer sein. Damit jeder angemessenen Wohnraum für seine Familie hat, gewährt die Bundesregierung Wohngeld für Menschen mit geringem Einkommen.

Diese Leistung kann in Form eines Mietzuschusses für Mieter, die eine Wohnung mieten, oder eines Hypotheken- und Wohnungsunterhaltszuschusses (Lastenzuschuss) für Hauseigentümer erfolgen.

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Kindergeld

Um Eltern bei den Kosten für die Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen und Geld für Ernährung und Bildung bereitzustellen, erhalten fast alle Eltern in Deutschland Kindergeld. Eltern können verschiedene Leistungen und Zulagen in Anspruch nehmen.

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Mutterschaftsgeld

Wenn Sie einer gesetzlichen Krankenkasse angehören, haben Sie sechs Wochen vor der Entbindung und mindestens acht Wochen nach der Entbindung Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Besteht kein Versicherungsschutz durch eine Pflichtversicherung, können Sie auch Leistungen bei der Bundesversicherungsanstalt beantragen.

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Elterngeld

Elterngeld steht beiden Elternteilen zu und soll sie in den ersten Lebensmonaten eines Kindes unterstützen. Diese Leistung gleicht Einkommensausfälle aus und ermöglicht es Müttern und Vätern, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen.

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Krankengeld

Wer einen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlt, hat automatisch Anspruch auf Krankengeld. Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit werden Sie bis zu 78 Wochen von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Krankenkasse übernommen.

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Leistungen zur Pflege eines kranken Kindes (Kinderkrankengeld)

Erkrankt ein Kind, hat der Arbeitnehmer das Recht, sich für die Pflege freizunehmen. Einige Arbeitgeber zahlen weiterhin Löhne; andernfalls springt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Das Kinderkrankengeld ersetzt einen Teil des entgangenen Einkommens.

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Steuergutschrift

Darüber hinaus können Arbeitnehmer in Deutschland, auch aus dem Ausland, von einer Reihe steuerlicher Vorteile profitieren, mit denen Sie Ihre Kinderbetreuungs- oder Ausbildungskosten sowie die gesetzlichen Versicherungsbeiträge reduzieren können.

Quelle: Bundesagentur für ArbeitPolskiObservator.de

Eckehard Beitel

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