Ratsmitglied: Können wir „gemeinsame Bestimmung“ importieren?

CONSTANZA BALIEIRO

Der Präsidentschafts- und Vizepräsidentschaftskandidat Gabriel Boric schlug vor, Arbeitnehmer in die Vorstände großer Unternehmen einzuführen, damit sie gleichberechtigt mit der Anteilseignervertretung und eine entscheidende Stimme bei strategischen Entscheidungen haben. Dies eröffnet eine interessante Debatte über etwas, das im Ausland viel diskutiert wird und in der Rechtsvergleichung „Mitbestimmung“ genannt wird. Dieses System soll unter anderem in Ländern wie Deutschland implementiert sein.

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Um die Debatte zu lenken und die Wähler nicht falsch zu informieren, ist es wichtig zu verstehen, wie dies im Ausland funktioniert und welche wesentlichen Merkmale es hat. Am Beispiel Deutschland als erfolgreiches Mitbestimmungsland ist zu prüfen, inwieweit die Arbeitnehmervertretung unternehmerische Wirkung entfalten kann, da der Vorstand in Deutschland im Gegensatz zu Chile ein zweigliedriges Gremium ist. . Der Aufsichtsrat der Arbeitnehmervertretung nimmt beratend und kontrollierend, jedoch nicht beratend teil. Sie treffen keine Managemententscheidungen für das Unternehmen, was dem Vorstand zusteht.

In Deutschland haben Arbeitnehmer also nicht die gleiche Beteiligung wie Aktionäre, die in anderen beratenden Gremien vertreten sind, die geschäftliche Entscheidungen treffen. Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass der Aufsichtsrat in Deutschland über Befugnisse verfügt, die indirekt Einfluss auf die Entscheidungsfindung haben können, wie beispielsweise das Vetorecht bei Entscheidungen oder bestimmte Direktoren.

Es ist interessant, dass Abgeordneter Boric die Debatte eröffnet und erklärt, ob er sich für Chile ein gleichwertiges System wie Deutschland vorstellt oder ob er ein System anstrebt, in dem Arbeitnehmer in beratenden Gremien gleichberechtigt mit Aktionären beteiligt sind.

Wenn der Vorschlag lautet, in ein duales System wie Deutschland zu migrieren – mit einer eher konsultativen Arbeitnehmervertretung – sind positive Aspekte zu spüren, indem den Arbeitnehmern mehr Verantwortung übertragen wird. Es gibt aber auch Schwierigkeiten: In Chile ist die Corporate Governance-Struktur anders als in Deutschland, daher ist zu prüfen, ob ein aus zwei Organen bestehender Verwaltungsrat rechtsfähig ist. Zweitens bietet die aktuelle lokale Gesetzgebung im Vergleich zu Arbeitnehmervertretern auf beratender Ebene ein wirksameres Instrument für diesen Zweck, als Arbeitnehmer in Hochschulgremien aus Personen zusammenzusetzen, die sehr unterschiedliche Interessen verfolgen – die meisten konzentrieren sich auf die Maximierung der Interessen der Aktionäre . Meiner Meinung nach können Gewerkschaften und gemeinsame Gremien – verbindlich – größeren Einfluss haben als Arbeitnehmervertreter in deutschen Aufsichtsräten.

Wenn Boric Arbeitnehmern die Möglichkeit geben wollte, sich bei Verwaltungsentscheidungen und Unternehmensvollstreckungen vertreten zu lassen, würde dies meiner Meinung nach die Aktionäre ihrer Rechte berauben. Gleichzeitig kann die Einbeziehung von Mitarbeitern auf Vorstandsebene in die Entscheidungsfindung des Managements von Investitionen abschrecken.

Der Vorschlag, in Chile eine Mitbestimmung einzuführen, ohne vorher zu erklären, auf welcher Ebene Arbeitnehmer vertreten werden, ist irreführend und verwirrend. Das Unternehmenssystem in Chile unterscheidet sich vom deutschen System, genauso wie sich das deutsche System von den meisten anderen Ländern unterscheidet.

Adelmar Fabian

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