Pflicht-Ärzte stehen Impfpflicht skeptisch gegenüber

Eines der Hauptziele des Bundestages ist es, bis 2022 über die seit Wochen kontrovers diskutierten allgemeinen Impfvorschriften gegen das Coronavirus abzustimmen. Zu diesem Thema haben der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes und Vertreter der Medizinbranche gesprochen.

Die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Gerda Hasselfeldt, sprach sich für eine universelle Impfpflicht aus. – Wir alle lernen während der Pandemie immer wieder Neues dazu. Jetzt stehe ich der universellen Impfpflicht positiv gegenüber, sagte er. Hasselfeldt erinnerte gleichzeitig daran, dass niemand von der Verpflichtung zur Kontaktbeschränkung, zur Abstandswahrung und zur Einhaltung der Hygienevorschriften befreit sei.

Pflegekräfte sind nach wie vor sehr gefragt

Hasselfeldt rechnet wegen der Entscheidung des Bundestages, Pflegepersonal verpflichtend zu impfen, nicht mit einer großen Entlassungswelle. „Es kann im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden, daher muss dieses Risiko ernst genommen werden“, sagte der DRK-Präsident. Angesichts der bisherigen Erfahrungen in Frankreich ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass Deutschland so viele Entlassungen erleben wird.

Hasselfeldt fügte hinzu, dass „in der DRK-Einrichtung die meisten Pflegekräfte und alle anderen Mitarbeiter geimpft wurden“. – Es ist auch klar, dass wir einen großen Bedarf an Pflegepersonal haben. Dieser Bedarf entstand nicht während der Pandemie, sondern wurde fokussierter. Dazu sei es notwendig, die Bemühungen der alten Bundesregierung fortzusetzen, den Pflegeberuf attraktiver zu machen, sagte sie.

Impfpflicht ist in Planung

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, spricht sich nicht für eine Impfpflicht aus. „Besser, als den großen unkontrollierbaren Kreislauf um obligatorische Impfungen und Impfprotokolle umzukehren, werden alle Bemühungen auf Behandlung und Schutz ausgerichtet“, sagte er. Zudem hält er „eine rechtzeitige Einrichtung eines zentralen Registers zur Vorbereitung auf mögliche Impfpflichten für unrealistisch“. Er wies darauf hin, dass der Bau „Monate, vielleicht Jahre“ dauern würde.

Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber weist darauf hin, dass die Führung eines Impfregisters bei Einführungspflicht grundsätzlich möglich ist. Er stellte jedoch fest, dass es für die Politik zwingend erforderlich ist, die konkreten Ziele zu definieren, die sie mit der Impfpflicht erreichen wollen, und zu prüfen, ob ein zentrales Impfregister erforderlich ist. „Dann müssen der Prozess der Datenerhebung und -verarbeitung sowie die notwendige Sicherheit geklärt werden“, fügte er hinzu.

Der Bundestag kann im nächsten Jahr in freier Abstimmung ohne Fraktionsdisziplin über die Einführung einer universellen Impfpflicht gegen das Coronavirus entscheiden. Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich dafür entschieden, diese Verpflichtung einzuführen, während FDP-Chef Christian Lindner zugibt, dass er sie auch einführen möchte.

In Österreich Geldstrafen wegen Nichtimpfung

Im benachbarten Österreich wurden entscheidende Schritte zur Bekämpfung der Pandemie unternommen. Ende November kündigte Altkanzler Alexander Schallenberg an, dass die Impfpflicht im Land zum 1. Februar 2022 in Kraft treten wird. Dazu erschienen entsprechende Regelungen, die neben organisatorischen Details auch Informationen zu einem vielfältigen Sanktionskatalog enthalten .

Laut den Regeln müssen Menschen, die den Coronavirus-Impfstoff nicht erhalten möchten, viel Geld ausgeben. Wer sich weigert, wird mit einer Geldstrafe von 600 Euro über einen Zeitraum von drei Monaten belegt. Dieser beträgt für ein Jahr 2.400 € zuzüglich aller Verwaltungskosten, insgesamt wird eine Geldstrafe von 3.600 € erhoben.

Quelle: t-online.de, eigenes Werk / Foto: depositphotos.com, Autor: weiß Blau

Eckehard Beitel

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