Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Unterleibigkeit keine Krankheit ist

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Ein Gericht in der nordwestdeutschen Stadt Bremen entschied am Montag, dass Kleinwuchs keine Krankheit ist, als das Gericht den Fall einer Frau analysierte, die ihren Gesundheitsplan nutzte, um das Recht auf eine Operation zur Streckung der Gliedmaßen zu erlangen. Die Kläger bestanden darauf, dass das Unternehmen die Behandlung bezahlen sollte, aber die Versicherungsgesellschaft argumentierte, dass eine zu geringe Körpergröße nicht durch den Plan abgedeckt werden sollte und rechtlich keine Missbildung darstelle.

„Die Beinverlängerung allein reicht nicht aus, um diese invasive Operation zu decken“, heißt es in einer Mitteilung der Versicherung. Die Frau behauptet, sie habe das Noonan-Syndrom – eine genetische Erkrankung, die die Entwicklung von Körperteilen verhindert. Sie weist darauf hin, dass sie mit ihrer Körpergröße von 1,5 Metern zu den kleinsten 3 % der Frauen gehört und ihr tägliches Leben vor Herausforderungen stellt. Sie behauptet auch, dass sie nicht wie eine vollständige Person aussieht, was die Notwendigkeit einer Höhenkorrekturoperation rechtfertigen würde.

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„Die Klägerin leidet wiederholt unter depressiven Phasen. Sie sieht sich mit Mängeln in ihrem täglichen Leben in Form einer sehr lauten Umgebung konfrontiert“, sagte ihre Anwältin. Die Klägerin berichtete auch, dass sie wegen ihrer Körpergröße von der Pilotenausbildungsschule abgelehnt worden sei und daher ihre beruflichen Möglichkeiten eingeschränkt seien.

Wie ist die Position des Gerichts?

Das Gericht in Bremen bestätigte die Argumentation des Versicherungsunternehmens und entschied, dass das Unternehmen nicht verpflichtet sei, die Beinverlängerungsoperation seiner Mandantin zu übernehmen. Die Statur der Frau stelle laut Urteil keinen ungewöhnlichen körperlichen Zustand dar. Das Gericht stellte auch fest, dass der Kläger keine Behandlung für sein Noonan-Syndrom suchte, sondern vielmehr seine Körpergröße vergrößern wollte.

Die Schwierigkeiten der Frau im Alltag seien mit Hilfsangeboten zu bewältigen, so das Gericht, auch ihre psychischen Probleme seien therapeutisch überwindbar. Das Gericht stellte weiter fest, dass die Ausschlusspflicht aus bestimmten Berufen „keinen Einfluss auf die Frage hat“, ob die Krankenkasse Operationen bezahlen soll oder nicht.

Die Frau möchte sich einem invasiven Eingriff unterziehen, der ihr hilft, ihre Wunschgröße von 1,60 bis 1,65 Meter zu erreichen. Bei der Beinstreckoperation werden die Knochen der Ober- und Unterschenkel durchtrennt, um ein Strecksystem zu implantieren, das die Knochen und Weichteile dehnt. In der wissenschaftlichen Literatur wurde über verschiedene Komplikationen berichtet, die bei Gliedmaßenmodifikationen auftreten können, wie z. B. schlechte Regeneration und falsch ausgerichtete Gliedmaßen.

Es gibt nur sehr wenige Artikel von Chirurgen, die diese Operation über einen langen Zeitraum durchführen, daher ist es schwierig, ihre langfristigen Auswirkungen auf die Gesundheit des Patienten abzuschätzen.

Autor: Alexandria Williams

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