Deutschland: Tschechien ist seit 2. Mai 2021 in der Risikozone

Deutschland hat Tschechien am 2. Mai 2021 (ab 0:00 Uhr) in die „bnch“-Liste der Hochrisikoländer aufgenommen und damit von der Liste der Hochrisikoländer gestrichen.

Bis zum Ende der zehntägigen Übergangsfrist wird das Gepäckstück weiterhin R-Passagiere aufnehmen Einreisebestimmungen aus Hochrisikoländern.

Nach Ablauf dieser Frist, also ab 12.5.2021, unterscheidet sich der Umfang der Ausnahmen für Reisende aus R wie folgt:

Bei Fahrten innerhalb von 72 Stunden sind von der Prüfpflicht ausgenommen:

– Reisen für die Person eines Ehepartners, Lebenspartners oder in Bezug auf die Kommunikation

– Personen, die im Gesundheitswesen arbeiten, in Bezug auf Tretboote bestätigt von Die Parteien Ersatz

– Diplomaten und Konsularbeamte von hohem Rang, als Vertreter von Regierung und Parlament

– ein Polizist im Dienst

Darüber hinaus gehen regelmäßig (mindestens einmal pro Woche) Pendel und Studierende sowie Angehörige der Bundeswehr mit NATO-Status zum Studium.

Zudem müssen Quarantänemaßnahmen der Länder, die Sie einhalten müssen und die sich aufgrund der dynamischen Entwicklung der Pandemie ändern können, bezahlt werden.

Andere Passagiere müssen sich bei der Ankunft keinen Tests unterziehen, können sich aber bei der Ankunft in Deutschland einem PCR- oder Antigentest unterziehen, um die Testergebnisse spätestens innerhalb von 48 Stunden wachsenden Organismen präsentieren zu können. .

Darüber hinaus müssen sich Personen, die nach Deutschland fliegen, egal ob aus riskanten oder unsicheren Ländern, zum Einsteigen in das Flugzeug einem PCR- oder Antigentest in Nmin, Englisch oder Französisch (spätestens 48 Stunden) unterziehen. . Personen, die den Test nicht ablegen, wird die Beförderung in Deutschland verweigert.

Nicht-Dauerreisenden nach Deutschland, die sich in den letzten 10 Tagen mit einer gefährlichen Mutation des Virus am Boden aufgehalten haben, kann die Einreise nach Deutschland verweigert werden, auch wenn sie nur durch Deutschland reisen.

Reisen nach Deutschland im Rahmen des Tourismus bzw. tourismus oder bnch nkup gehen nicht über mon hinaus.

Zuzüglich zum Gehalt des Angemeldeten Reisepflicht nach Deutschland wie bisher www.einreiseanmeldung.de.

Adelmar Fabian

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