Deutscher Reiterverband: Showdown-Pferde beim Springen sollen verboten werden

Das Präsidium der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ist den Empfehlungen der Kommission für Ausbildungsmethoden gefolgt und hat entschieden, dass das Anpirschen von Pferden beim Springen verboten werden soll. Dies geschah im Zusammenhang mit dem Fall des Springreiters Ludger Beermb wegen angeblicher Angeberei eines Pferdes.

Die Trainingsmethode, Pferde mit Sprüngen zu überschütten, sollte verboten werden. Das hat das Präsidium der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) entschieden. Damit entspricht es der einstimmigen Empfehlung der Training Methods Commission, die das Thema umfassend aufgreift.


„Das Präsidium hat Anfang 2021 eine Kommission mit der Aufgabe eingesetzt, die Vorratshaltung und andere Ausbildungsmethoden zu prüfen. Das Präsidium wird der FN-Sportkommission nun vorschlagen, ein Verbot des Bade- und Sprungtrainings in die Reitsportordnung aufzunehmen“, teilte die Deutsche Reiterliche Vereinigung Anfang März auf ihrer Homepage mit.

„Für alle Beteiligten steht das Wohl des Pferdesportpartners an erster Stelle. Es besteht Konsens darüber, dass fairer Pferdesport nur in Partnerschaft und Nähe zwischen Mensch und Pferd möglich ist. Voraussetzung dafür ist das Erlernen der klassischen Reitkunst, die in beschrieben ist die Reit- und Rodelrichtlinien. Laut FN ist die professionelle Anwendung des Springreitens am Sprung im Sinne der Richtlinien tierbezogen nicht mehr relevant“, so das FN-Präsidium und die Kommission bei einem schicksalhaften Treffen.


Der Ausbildungsausschuss stellte jedoch fest, dass bei der Durchführung von Sprungsprüngen in der Praxis die Gefahr besteht, von der Beschreibung in den Richtlinien abzuweichen. „Bei der Sprungschätzung kann ein Fehler unterlaufen sein. Bei dieser Methode gibt es praktisch keine Fehlertoleranz. Geringfügige Abweichungen können sich negativ auf Pferde auswirken“, heißt es in der Erklärung.

Es erschwere auch Experten, zu erklären und zu vermitteln, wo die Grenzen des bisher erlaubten, professionellen Badens oberhalb der Schanze liegen. In der Praxis gibt es kein einheitliches Konzept, um ein Pferd beim Springen richtig zu necken. Aufgrund der Komplexität des Sprunges am Sprung und der extrem hohen Anforderungen an die Schauspieler kann kein Training in der Praxis die korrekte Umsetzung dieser Übung garantieren. Die Kommission und das Präsidium kamen daher zu dem Schluss, dass diese Methode im Interesse des Pferdes aufgegeben werden sollte.

„Der Schutz der Pferde vor Misswirtschaft und der Akteure vor den Folgen unbeabsichtigter Misswirtschaft kann nur durch Badeverbote erreicht werden. Das Badeverbot in Schanzen steht im Einklang mit internationalen Regeln“, ergänzte der Vertreter der Deutschen Reiterlichen Vereinigung.

Weitere Details zu dieser Entscheidung finden Sie auf der FN-Website mit Interviews mit Sönke Lauterbach, Generalsekretär der Organisation, und Thies Kasparreit, Leiter der FN-Ausbildung.

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Die Trainingsmethode, Pferde mit Sprüngen zu überschütten, wurde in den 1990er Jahren in Folge der sogenannten „Untreue“ in das FN-Regelwerk aufgenommen. Schon damals wurde es im Expertengremium ausführlich diskutiert und es wurde festgestellt, dass gegen diese Trainingsmethode – wenn sie unter bestimmten Bedingungen durchgeführt wird – nichts einzuwenden ist. Durch die Verabschiedung von Richtlinien für das Reiten und Rodeln ist das Schanzenbaden zu einer anerkannten Trainingsmethode geworden, die nur im Training und nicht im Wettkampf angewendet werden kann. Die Einschränkung, die erhebliche Schmerzen verursacht, wird seit Jahren in Richtlinien als verbotene Methode beschrieben, die dem Zweck des Tierschutzes zuwiderläuft.

„Weder die rechtliche Bewertung der im RTL-Beitrag vom 11. Januar 2022 angegebenen Trainingsmethoden noch die daraus resultierenden Disziplinarmaßnahmen fallen in die Aufgaben der Trainingsmethodenkommission. Der Bericht weist auf die angebliche Anwendung illegaler Trainingsmethoden hin. Allfällige Disziplinarverfahren fallen in die Zuständigkeit der Disziplinarkommission des Universitätsklinikums. Auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung prüft, ob der veröffentlichte Rekord gegen die Leistungsprüfungsordnung verstößt und wird sich zu den laufenden Ermittlungen nicht äußern.

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Auf seinem Reitplatz in Riesenbeck wird es eine Bar geben, wie Reportern kürzlich von einer RTL-Quelle von Ludger Beerbaum mitgeteilt wurde. Im Mai 2021 erstattete die Deutsche Reiterliche Vereinigung Strafanzeige gegen einen Unbekannten wegen Verdachts auf mögliche Tierquälerei. RTL stellte das Video später dem Deutschen Reiterlichen Bund vor, aber laut Verband ist nicht klar, wer konkret an der erfassten Methode beteiligt war, oder ob die erfasste Trainingsmethode tatsächlich das Ausstellen verboten war oder Baden genannt wurde, was von den Regeln geduldet wird. Das RTL-Extra-Team um den Investigativjournalisten Günter Wallraff sammelte weiter Material, mithilfe von Einschleusungen unter das Reitpersonal. Dann bewegte er sich mit versteckter Kamera dorthin und filmte einige kontroverse Trainingseinheiten.

„Die Gesundheit des Pferdes steht für mich und mein Team an erster Stelle. Nur gut gepflegte, professionell betreute, richtig ernährte, trainierte und betreute Pferde können Sport treiben. Pferde stehen bei uns im Mittelpunkt“, verteidigte sich Ludger Beerbaum , der erklärt, dass es bei dem in der RTL-Reportage auf Video festgehaltenen Training nicht ums Lügen, sondern um Streicheln durch einen erfahrenen Trainer gehe, entspreche das vom Reiter angebotene Objekt den Anforderungen, Form und Gewicht, die nach den Regeln des deutschen Pferdesports festgelegt seien Sport.


Die von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung in den 1990er Jahren erwähnte „Kneipenaffäre“ bezieht sich auf die Anwendung dieser missbräuchlichen Methode im Fall Paul Schockemöhle. Auf dieser Grundlage führte die Deutsche Reiterliche Vereinigung Barrikaden als verbotene Regulierungsmethode ein.

Was ist Lügen?

Der Begriff „hinlegen“ umfasst alle künstlichen Techniken, die darauf abzielen, das Pferd höher und vorsichtiger springen zu lassen. Es ist praktisch unmöglich, alle Liegemethoden aufzuzählen, aber im Allgemeinen ist es so, dass der Athlet und/oder sein staatlicher Helfer (für dessen Verhalten der Athlet verantwortlich ist) das Pferdebein entweder manuell (Nr egal was oder wer) oder absichtlich einen Selbstangriff des Pferdes verursacht, entweder indem der Sprung zu hoch und/oder zu weit eingestellt wird, die Sprungsperre falsch platziert wird, eine Laufsperre oder ein Kombinationselement in der falschen Entfernung aufgestellt wird, das Pferd hineingestoßen wird exzessives Springen oder Zurückhalten, versucht jedoch, es dem Pferd zu erschweren, das Trainingshindernis zu überwinden, ohne es fallen zu lassen.


Fotoillustration: Kateřina Návojová


Quelle: Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)

Astor Kraus

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