Deutsche kartellrechtliche Angriffsvereinbarung zwischen deutscher Zeitung und Google

Die deutschen Wettbewerbsbehörden haben ein neues Verfahren gegen Alphabet, Muttergesellschaft von Google, zum Google News Showcase-Dienst. Als Erweiterung des am 25. Mai eingeleiteten Ermittlungsverfahrens gegen Google besteht das kartellrechtliche Ziel Deutschlands darin, den „größeren“ Platz von Google im Online-Nachrichtenmarkt zu analysieren.

Der Google News Showcase, der im Oktober 2020 in Deutschland nach Vereinbarungen mit zwanzig Medien, darunter „Der Spiegel“, „ Stern“ oder gar „Die Zeit“. Sie stellt eine „faire Vergütung“ für von Suchmaschinen indexierte Inhalte her.

Frühling im Hinterhalt

Die Untersuchung sollte zeigen, ob diese Vereinbarung es Google nicht erlaubt, Medien aufzuschlüsseln, um seine eigenen Dienste zu konsolidieren. Von der Konkurrenz verteidigte Argumente, die Beschwerden über den Verband Corint Media einreichen, zu dem die Gruppe gehört Jumper und ProSieben unter seinen Aktionären.

Das Angebot umfasste zunächst etwa fünfzig Veröffentlichungen und wurde später erweitert, erinnert sich das Bundeskartellamt [l’autorité de concurrence fédérale allemande, NDLR]. Dies betrifft nicht mehr nur Artikel, die in Google News enthalten sind, sondern auch solche, die mit Fotos, Schlagzeilen und Zeitungslogos auf dem Startbildschirm des Computers erscheinen. Zukünftig soll der betreffende Artikel auch in allgemeineren Suchergebnissen bei Google enthalten sein.

Europäische Harmonie

Für das Bundeskartellamt mag diese Partnerschaft „für Verlage attraktiv sein, aber die Machtposition von Google beim Erreichen der Endverbraucher sollte nicht dazu führen, konkurrierende Angebote von Verlagen und anderen Informationsanbietern zu vernichten“, so der Vorsitzende Andreas Mundt. .

Die Kartellbehörden wollen zudem prüfen, ob Vertragsbedingungen die Anwendung von Leistungsschutzrechten, die im Mai letzten Jahres in deutsches Recht geändert wurden, unverhältnismäßig erschweren.

Nachdem eine Untersuchung eingeleitet wurde Facebook im Januar und Amazonas Im Mai nutzte der deutsche Wettbewerbsgendarm damit zum dritten Mal die ihm seit Jahresbeginn per Gesetz eingeräumten neuen Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse.

Das deutsche Kartellrecht hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Lotse zu spielen, um die Netzgiganten, die vom im Dezember von der Europäischen Kommission vorgestellten digitalen Binnenmarkt angegriffen werden, in Einklang zu bringen.

Adelmar Fabian

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