Die Durchsuchung „bezog sich auf Vorwürfe der Ekollavation gegen die DWS“, den zweiten europäischen Vermögensverwalter, der „in der Vergangenheit eine Zusammenarbeit mit den Behörden eingestanden“ habe, sagte ein Banksprecher gegenüber AFP.
Das Gericht habe im Zuge seiner Ermittlungen „Hinweise gefunden“, dass „entgegen der Beschreibung“ des DWS-Nachhaltigkeitsfondsprospekts „ESG-Kriterien [ambiental, social e de boa governana] bis auf einen kleinen Teil der Investition nicht berücksichtigt“, erklärte die Generalbundesanwaltschaft.
Die deutschen Ermittlungen, die sich gegen Mitarbeiter der Bank und ihrer Tochtergesellschaften richteten, begannen nach Zeitungsberichten und Enthüllungen des ehemaligen Leiters für nachhaltige Entwicklung bei der DWS, der das Unternehmen beschuldigte, das Volumen seiner Investitionen unter Berücksichtigung von Umweltkriterien aufzublähen.
Die Fakten werden auch von einer US-Bundesuntersuchung untersucht.
In vielen Ländern der Welt werden Initiativen zur Bekämpfung der „Ökowäsche“ vervielfacht, die als übertriebene oder falsche Förderung der Bemühungen von Unternehmen zur Bekämpfung des Klimawandels verstanden werden.
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