Besorgnis über die Eskalation der Proteste der londonek.net-Bewegung

Bis Ende der Woche lagen Regelungen zum Infektionsschutz vor, um die vierte Welle der Pandemie zu durchbrechen. Diesem Thema ist am Freitag eine Sondersitzung des Bundesrates gewidmet. Geplant ist unter anderem die Impfpflicht für Personal in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Entbindungsheimen ab dem 15. März einzuführen.

Bundesländern wird die Möglichkeit eingeräumt, in Bezug auf Orte mit sehr hohem Infektionswachstum strengere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wie etwa die Schließung von Restaurants. Gleichzeitig warnten die Landesinnenminister und der Verfassungsschutz vor einer weiteren Eskalation der Proteste gegen die Einführung einer universellen Impfpflicht.

„Ich befürchte in der Tat, dass die Impfpflicht weitere Proteste provozieren könnte“ – betonten der Chef des brandenburgischen Innenministeriums Michael Stübgen (CDU) und die Innenminister unter anderem von Sachsen-Anhalt und Sachsen. „Das ist eine dramatische Situation, die sich in den letzten Wochen verschärft hat“, sagte der sächsische Innenministeriumschef Roland Wöller (CDU). „Es muss betont werden, dass diese Proteste Hass und Gewalt weiter verbreiten.“

Jörg Müller, Leiter des Verfassungsschutzes in Brandenburg, warnte davor, dass berüchtigte Rechtsextremisten Demonstrationen gegen die Sicherheitsmaßnahmen der Pandemie unterwandern würden. „Ich würde nicht sagen, dass ein Bürger, der mit solchen Extremisten an Demonstrationen teilnimmt, gegen die freiheitliche und demokratische Grundordnung verstößt. Aber namhafte Organisationen wie die AfD und die extremistische Zukunft Heimat haben es immer geschafft, Tausende Menschen handlungsunfähig zu machen. mit diesem Weg. Menschen gehen auf die Straße“, sagte Müller.

In Einrichtungen wie Kliniken oder Pflegeheimen gebe es trotz mehrmonatiger Impfkampagnen noch „erhebliche Impflücken“, daher müssen Mitarbeiter dieser Einrichtungen konzeptionell bis zum 15. dass die Impfung nicht möglich sei – sagte er dem „Spiegel“.

Dies gilt auch für das Personal von Arztpraxen, Rettungsdiensten und Entbindungsheimen. Auch Apotheker, Tierärzte und Zahnärzte können sich für einen begrenzten Zeitraum impfen lassen, um die Impfkampagne zu unterstützen.

Darüber hinaus gibt es Vorschläge für verschärfte Sicherheitsmaßnahmen in Ländern und Territorien, die von den Landtagen der Länder beschlossen werden sollen. Bei einer „sehr kritischen Situation“ sollen die Länder beispielsweise in den Bereichen Erholung, Sport und Unterhaltung strengere Beschränkungen erlassen können.

Vor dem Ende des auf Bundesebene herrschenden Seuchenstaates am 25. November beschloss jedes Bundesland, umfassendere restriktive Maßnahmen zu ergreifen. Sie gelten mindestens bis zum 15. Dezember, und diese Frist kann laut Entwurf um zwei Monate verlängert werden – bis zum 15. Februar -, so der „Spiegel“.

Marzena Szulc / PAP / Jagoda S.

Adelmar Fabian

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