Der bekannte deutsche Parkrun-Fahrer Ludger Beerbaum wird wegen Tierquälerei angeklagt. Laut einem Bericht des Fernsehsenders RTL wurde das Pferd während des Trainings immer wieder mit Stöcken geschlagen. Das ergab der Untersuchungsbericht vom Dienstag. Das Filmmaterial wurde mit einer versteckten Kamera von einem Reporter aufgenommen, der sich unter die Angestellten des Reitkomplexes eingeschlichen hatte. Doch der viermalige Olympiasieger wies alles zurück und behauptete, sein Team halte sich an die Regeln des Sports.
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Eigenes RTL Webseite gibt an, dass Tierquälerei auf den Bildern deutlich zu sehen ist. Beerbaum sprang mit seinem Pferd über das Hindernis auf sie zu, und in diesem Moment schlug ein Stallangestellter dem Tier mit einem Stock in die Vorderpfote.
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„Die im Video aufgenommenen Bilder zeigen keine Einschränkungen, aber die Bemalung erfolgt durch erfahrene Experten“, argumentierte er. Aussage Inhaber mehrerer Welt- und Europameistertitel.
Wenn es sich um eine unerlaubte „Einschränkung“, also eine rohe Verletzung des Pferdes mit einem zu hohen Stock oder einer zu hohen Barriere handelt, oder o „Bad“, also die Warnung des Tieres mit einem Peitschenhieb, gab es bereits im Mai 2021 Streit.
Daraufhin schickte RTL verdächtige Aufnahmen vom selben Ort an die Deutsche Reiterliche Vereinigung. Aber er antwortete, dass nicht klar sei, wer die Methode durchführte und ob es sich um Folter handele.
Investigative Berichterstattung
Der deutsche Fernsehsender setzte seine Ermittlungen jedoch fort und veröffentlichte sie am Dienstag Reportage, wonach in Reisenbeck ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorlag. Als Material sollen sie versteckte Kameraaufnahmen verwendet haben.
Auch deshalb habe sich der berühmte Autofahrer entschieden, die Sache einem Anwalt vorzulegen: „Die Posts von RTL sind falsch und verleumderisch. Natürlich werden wir rechtlich gegen ihn vorgehen.
Er hat dann auf die Situation reagiert Deutsche Reiterliche Vereinigung, der die Vorwürfe sehr ernst nahm. „Deshalb werden wir das Bildmaterial, das am Dienstagabend ausgestrahlt wurde, sorgfältig analysieren und dann entsprechende Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen ziehen.“
Alles, was niemand sehen kann, ist erlaubt
In Bezug auf den aktuellen Fall erinnerten die Medien vor allem an Beerbaums berühmte Äußerung aus dem Jahr 2009, als er die verbotene Praxis des Dopings mit den Worten einräumte: „Alles, was niemand sieht, ist erlaubt.“
Wenn Beerbaum des Barging für schuldig befunden wird, wird er aus der Gewerkschaft ausgeschlossen. Nach Angaben des Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder, soll ihm der Besitz von Tieren schließlich untersagt werden.
Seit 1990 ist die Riegelmethode in Deutschland verboten, als der dreifache Europameister Paul Schockemöhle bestraft wurde.
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