Angemessener Mindestlohn – Consilium

Wie können EU-Mindestlohnregeln nützlich sein?

In der EU gibt es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich des Umfangs, in dem Arbeitnehmer von Tarifverträgen und der Höhe der Mindestlöhne erfasst werden. Dies liegt teilweise an den sehr unterschiedlichen Arbeitsmarktmodellen und unterschiedlichen Einkommensniveaus in den Mitgliedstaaten.

Faire Arbeitsbedingungen

Arbeitnehmer haben Anspruch auf faire Löhne, die einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen. Dies ist im sechsten Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte in Kapitel 2 definiert, der sich mit fairen Arbeitsbedingungen befasst.

Die europäische Säule sozialer Rechte ist eine gemeinsame Erklärung von EU-Institutionen, die eine Verpflichtung zur Umsetzung dieser Prinzipien darstellen.

Sozialer Dialog und Mitarbeiterengagement

Arbeitnehmer – oder ihre Vertreter – haben das Recht auf rechtzeitige Unterrichtung und Anhörung zu Angelegenheiten, die sie betreffen. Wie im achten Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte festgelegt, der ebenfalls in Kapitel 2 enthalten ist.

Die Staats- und Regierungschefs der EU verpflichten sich, die soziale Dimension der EU zu stärken

Während eines informellen Treffens der Staats- und Regierungschefs im Mai 2021 in Porto erklärten die Staats- und Regierungschefs der EU:

  • stimmt zu, dass die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte auf Unionsebene und auf nationaler Ebene weiter gestärkt wird;
  • Sie begrüßten den Aktionsplan der Europäischen Kommission zu den europäischen Säulen sozialer Rechte und seine Hauptziele für Beschäftigung, Qualifikationen und Armutsbekämpfung.

Besserer und wirksamerer Mindestlohnschutz

Im Oktober 2020 hat die Kommission einen Richtlinienvorschlag zu einem angemessenen Mindestlohn vorgelegt. Der Verwaltungsrat verabschiedete seine Stellungnahme zu diesem Vorschlag im Dezember 2021, die nachstehend dargelegt wird. Der Verordnungsentwurf respektiert die Unterschiede in den Arbeitsmarktmodellen zwischen den Mitgliedstaaten und schafft gleichzeitig einen Verfahrensrahmen zur Förderung eines angemessenen Mindestlohns in der gesamten EU, insbesondere im Hinblick auf:

  • Unterstützung Tarifverhandlungen über die Lohnfestsetzung
  • Unterstützung angemessener gesetzlicher Mindestlohn
  • Reparatur effektiver Ansatz zum Schutz des Mindestlohns für alle Mitarbeiter
  • Berichtspflichten für die Mitgliedstaaten vorsehen über den Umfang und die Angemessenheit des Mindestlohns

Tarifverhandlungen

Tarifverhandlungen sind der Prozess, bei dem Arbeitnehmer durch ihre Vertreter Verträge mit Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden abschließen, um ihre Arbeitsbedingungen festzulegen, einschließlich:

  • Löhne und Zulagen
  • Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche
  • Arbeitsschutz- und Gesundheitspolitik

Kollektivverhandlungen fördern

Die Stärkung von Tarifverhandlungen ist ein Mittel zur Bekämpfung der Armut am Arbeitsplatz und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Es wurde festgestellt, dass die Länder, in denen Tarifverhandlungen sind weit verbreitetsie haben normalerweise geringerer Anteil von Geringverdienern ein höheren Mindestlohn als in Ländern, in denen Tarifverhandlungen weniger verbreitet sind.

Daher müssen die Mitgliedstaaten die Fähigkeit der Sozialpartner zu unterstützen, sich an Tarifverhandlungen zu beteiligen.

Mitgliedstaaten, in denen weniger als 70 % der Arbeitnehmer an Tarifverhandlungen beteiligt sind, sollten Vereinbarungen treffen Aktionsplan Tarifverhandlungen zu fördern.

Garantierter Mindestlohnschutz im gegenseitigen Einvernehmen (wie in den sechs Mitgliedstaaten) oder gesetzlicher Mindestlohn Gesetzgebung (wie im Fall der 21 Mitgliedstaaten) oder eine Kombination der beiden Methoden.

Angemessenheit des Mindestlohns laut Gesetz

Ein Verfahrensrahmen auf EU-Ebene, der faire und menschenwürdige Mindestlöhne in den EU-Mitgliedstaaten fördert, wird zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer beitragen. Beispielsweise sollten die folgenden Schritte in Betracht gezogen werden:

  • Die Mitgliedstaaten sollten Mindestlöhne gemäß ihren Gesetzen festlegen und ihre Angemessenheit anhand eines stabilen und klaren Kriterienkatalogs bewerten;
  • gesetzlicher Mindestlohn müssen regelmäßig und zeitnah aktualisiert werden und kann mit automatischem Indizierungsmechanismus geändert werden.

Ein effektiver Ansatz zum Schutz des Mindestlohns

Zu den Maßnahmen zur Verbesserung des effizienten Zugangs für alle Arbeitnehmer gehören:

  • ordnungsgemäße Kontrollen und Inspektionen zur Durchsetzung gesetzlicher Mindestlöhne
  • leicht zugängliche Informationen zum Mindestlohnschutz
  • bestehenden Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe
  • Arbeitnehmerrechte auf Entschädigung und Sanktionen für nicht konforme Arbeitgeber

Datenerhebung und Berichterstattung

Die Mitgliedstaaten sollten die Höhe und Angemessenheit der Mindestlöhne überwachen. Darüber hinaus müssen sie der Kommission alle zwei Jahre Bericht erstatten über:

  • das Ausmaß, in dem Tarifverhandlungen verbreitet sind;
  • die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns;
  • der Anteil der Arbeitnehmer, die unter den gesetzlichen Mindestlohn fallen.

Mitgliedstaaten, in denen ausschließlich Mindestlohnschutz gewährt wird im gegenseitigen EinvernehmenPrüfbericht niedrigster Lohnsatz im Tarifvertrag festgelegt und über die Löhne von Personen, deren Tarifvertrag nicht gilt. Die Kommission wird diese Daten analysieren und dem Rat und dem Europäischen Parlament Bericht erstatten.

Verfahren im Rat

Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag am 30. Oktober 2020 zwei Mitgesetzgebern, dem Rat und dem Europäischen Parlament, vorgelegt. Beim Rat wird der Vorschlag an die zuständige Arbeitsgruppe weitergeleitet.

Alle legislativen Arbeiten zur Beschäftigungs- und Sozialpolitik werden von der Social Problem Workers Party durchgeführt.

Richtungsvorschläge für einen angemessenen Mindestlohn

Deutsche Ratspräsidentschaft gemeinsam mit der Kommission über den Richtlinienvorschlag zu einem angemessenen Mindestlohn in der Europäischen Union informieren. Die Richtlinie wurde im Dezember 2020 im Arbeits- und Sozialrat kurz diskutiert.

Fortschrittsbericht zur Richtlinie über angemessene Mindestlöhne

Portugiesische Präsidentschaft Unterrichtung der Ministerinnen und Minister über den Stand der Verhandlungen zu einer Richtlinie über einen angemessenen Mindestlohn. Die Minister hatten auch die Gelegenheit, Meinungen darüber auszutauschen, wie der Vorschlag und seine kritischen Elemente verbessert werden können.

Der Vortrag konzentrierte sich auf folgende Punkte:

  • Wortersetzung „Festlegung“ Ausdruck „Unterstützung“;
  • die Bedenken der Mitgliedstaaten, dass diese Richtlinie individuelle Arbeitnehmerrechte einführen wird;
  • besondere Vorschriften für Seeleute (unter das Seearbeitsübereinkommen fallen);
  • Mindestlohnschutz durch Tarifverträge versus Schutz durch gesetzliche Mindestlöhne.

Diese Verhandlungen zeigen einen möglichen Weg für künftige Verhandlungen im Hinblick auf eine Einigung auf.

Der Vorstand nimmt seinen Standpunkt an (allgemeine Ausrichtung)

Arbeit Slowenische Ratspräsidentschaft es baut auf den guten Fortschritten auf, die von den Partnern in den drei Ratsvorsitzen Deutschland und Portugal erzielt wurden, wie in dem vom portugiesischen Ratsvorsitz erstellten Fortschrittsbericht angegeben.

Die slowenische Ratspräsidentschaft hat der Arbeiterpartei für soziale Fragen nach und nach vier Kompromissvorschläge vorgelegt, die währenddessen erörtert wurden sechs volle Tage Arbeitsgruppensitzungen und in vielen bilateralen Verhandlungen auf allen Ebenen.

Der Vortrag konzentrierte sich auf folgende Punkte:

  • Beibehaltung der Befugnis der Mitgliedstaaten zur Festsetzung von Mindestlöhnen;
  • die Bedenken der Delegierten über unterschiedliche nationale Arbeitsmarktmodelle und Lohnfestsetzungssysteme;
  • unterschiedliche Ansätze zur Erreichung der Verhältnismäßigkeit;
  • Betonung der Förderung von Verhältnismäßigkeit und Kollektivverhandlungen;
  • das Ziel, dass Mindestlöhne nicht nur fair, sondern auch anständig sind;
  • Unterstützung der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, selbst Richtwerte auszuwählen;
  • die Möglichkeit, dass die Meldepflicht nicht einmal jährlich, sondern alle zwei Jahre gilt;
  • Mitarbeiter informieren.

Die Arbeit konzentriert sich darauf, Kompromisslösungen für Probleme zu finden und einen ausgewogenen Text zu erreichen, während die Unterstützung durch die Mitgliedstaaten und klare Formulierungen gewahrt bleiben.

Auf der Sitzung des AStV am 24. November 2021 unterstützten die meisten Delegierten die Arbeit des Vorsitzes.

Auf der Dezembertagung des Rates für Arbeits- und Sozialpolitik erreichte der Rat allgemeiner Ansatz mit EU-Vorschriften über einen angemessenen Mindestlohn in der EU. Die Minister betonten, dass der Text zwar ein heikles Gleichgewicht zwischen den Positionen der Mitgliedstaaten darstellt, aber den Inhalt dieser Positionen widerspiegelt.

Senta Esser

"Internetfan. Stolzer Social-Media-Experte. Reiseexperte. Bierliebhaber. Fernsehwissenschaftler. Unheilbar introvertiert."

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert