Zugverspätungen oder WLAN-Ausfall: Entschädigungsansprüche haben besondere Regeln | Firma | Nachrichten | Olmützer Klatsch

Zugreisende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung, nicht nur für Anschlussverzögerungen, sondern auch für nicht funktionierende WLAN- oder AC-Verbindungen. Die Gewährung einer Entschädigung erfolgt jedoch nicht automatisch, und die Passagiere müssen mehrere Bedingungen erfüllen.

Wenn beispielsweise ein Zug während einer Fahrt oder einer einmaligen Fahrt Verspätung hat, können sich die Fahrgäste an den Betreiber wenden, um eine Entschädigung zu erhalten. Die Fahrgastrechte im Schienenverkehr sind durch europäische Verordnungen geregelt. Nicht nur die Verspätungszeit ist entscheidend, sondern auch der Ticketpreis. „Beträgt die Verspätung mehr als 60 Minuten, erreicht aber gleichzeitig nicht 120 Minuten, hat der Fahrgast Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises. Bei einer Verspätung von mehr als 120 Minuten wird der halbe Preis berechnet.“ sagte der Direktor der Verbraucherorganisation dTest in einer Pressemitteilung Eduarda Hekšova.

Für über das Internet gekaufte Tickets muss außerdem eine Mindestwertbedingung von mindestens 100 Kronen erfüllt werden. Die Entschädigung sollte so schnell wie möglich beantragt werden, am besten sofort am Schalter. „Seien Sie auch bei anderen Einschränkungen vorsichtig. Das Recht auf Entschädigung kann beispielsweise nicht geltend gemacht werden, wenn der Fahrgast die Verspätung zum Zeitpunkt des Ticketkaufs kennt. Oder beispielsweise, wenn ihm der Betreiber eine alternative Route anbietet, er aber nutzt es nicht.“ zeigt Hekšova.

eské dráhy löst als regionaler Verbindungsbetreiber in der Region Olomouc die Probleme von Toiletten, Klimaanlagen, ausziehbaren Treppen und anderen Problemen. Probleme mit dem Stadler-Set, das von Betreibern in Deutschland und der Slowakei gebraucht gekauft wurde, sind vergangen oder bestehen noch …

eské dráhy war kürzlich mit Komplikationen konfrontiert, auch beim Betrieb moderner Züge, einige Teile der Ausrüstung funktionieren möglicherweise nicht für den Komfort der Fahrgäste. „Verbraucher beschweren sich auch häufig über die Nichterbringung des bestellten oder zugesagten Service. Bei einigen Spediteuren gibt es häufig Beschwerden über fehlenden Service, nicht funktionierendes WLAN, nicht funktionierende Klimaanlage im Sommer und nicht funktionierende Heizung im Sommer . „Winter, „ liefern Jaroslaw Wehla von dTest.

Nationale Fluggesellschaften werben beispielsweise bei Lieferanten für Mängel, die Öffentlichkeit kann laut der Website der Tschechischen Bahn eine einmalige Entschädigung in Form eines Rabatts von 30 Kronen auf Folgekäufe für verlorenes WLAN erhalten. „Sie wird direkt im Zug vom Zugbegleiter ausgestellt, der auf Anfrage bereitgestellt wird. Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie ein gültiges Dokument vorlegen, und außerdem muss es sich um einen Zug einer bestimmten höheren Kategorie handeln.“ sagte Jaroslav Vehla.

Wenn in Zügen des internationalen Verkehrs der Temperaturkomfort aufgrund einer fehlerhaften Klimaanlage, Heizung oder Lüftung nicht gewährleistet ist und dem Fahrgast keine Möglichkeit gegeben wird, sich in einen anderen Teil der Garnitur mit funktionierenden Einrichtungen zu begeben, hat er ebenfalls Anspruch auf Entschädigung.

Wurde die Beschwerde nicht zur Zufriedenheit des Fahrgastes gelöst, kann er sich an die Fachstelle wenden. „Man kann sich an unsere Verbraucherzentrale oder unseren Service VašeStížnosti.cz oder an die tschechische Handelsinspektion wenden. Bei ausländischen Fluggesellschaften ist das Europäische Verbraucherzentrum für Beschwerden zuständig.“ schloss der Direktor von dTest Hekšová.

Reinhilde Otto

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