Wie hoch ist die Steuer auf eine Rente von 1.300 Euro?

Nachrichten aus Deutschland – Wie hoch ist die Steuer auf eine Rente von 1300 Euro? Auch der Ruhestand ist steuerpflichtiges Einkommen. So viel Steuer muss jemand zahlen, der eine Rente von 1.300 Euro bezieht.
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Wie hoch ist die Steuer auf eine Rente von 1.300 Euro?

Ob Sie als Rentner Steuern zahlen müssen, hängt davon ab, wann Sie in Rente gehen und wie hoch Ihre Altersvorsorgeleistungen ausfallen. Um zu berechnen, wie viel Steuern Sie für eine Rente von 1.300 Euro brutto im Monat zahlen müssen, müssen Sie zunächst wissen Welche Rentenbefreiungen gelten für Sie?. Dies gilt zusätzlich zur Grundsteuergutschrift, die alle Steuerzahler erhalten. Im Gegensatz zum Grundfreibetrag handelt es sich bei einem Rentenzuschlag nicht um einen absoluten Betrag, sondern um einen Prozentsatz. Der verbleibende Prozentsatz ist der Teil Ihrer Rente, auf den Sie normalerweise Steuern zahlen müssen.

Mit jedem weiteren Rentenjahr verringert sich der Rentenzuschlag. Wenn man erst im Jahr 2040 in Rente geht, dürfte er wie jetzt auf Null sinken. Ab sofort müssen Neurentner ihre gesamte Rente versteuern – wenn nicht die Grundsicherung.

Als Rentner Erst wenn Ihr zu versteuernder Ruhestand diesen Betrag übersteigt, müssen Sie Einkommensteuer zahlen. Und zwar nur für den Teil, der den Grundfreibetrag übersteigt. Diese Zahl steigt jedes Jahr leicht an. Im Geschäftsjahr 2022 wird sie auf erhöht 10.347 € (20.694 € für verheiratete Paare).

Liegt der steuerpflichtige Teil Ihrer aktuellen Rente über dem Grundbetrag, müssen Sie Einkommenssteuer zahlen. Und das funktioniert so: Ab dem ersten Euro über diesem Betrag wird der sogenannte Grenzsteuersatz von 14 Prozent. Aber das ist noch nicht das Ende.

Aufgrund der progressiven Steuersätze wird der Steuersatz umso höher, je höher die Rentenzahlungen sind. Genauer gesagt: Jeder Euro über der nächsthöheren Einkommensgrenze wird mit dem nächsthöheren Satz besteuert.

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Beispielrechnung

Was bedeutet das bei einer Rente von 1.300 € im Monat? Rechnen wir mal anhand eines Beispiels: Angenommen, Sie gehen 2020 in Rente, sind Single, haben eine gesetzliche Krankenversicherung und wohnen in Karlsruhe. In diesem Fall ist eine Zusatzrente in Höhe von 20 % – 80 % der Rente steuerpflichtig. Gehen Sie weiter davon aus, dass Sie die gleichen 1.300 € pro Monat oder 15.600 € pro Jahr erhalten. Dann sind 3.120 € dieses Betrags steuerfrei (20 Prozent von 15.600 €). Außerdem, die restlichen 12.480 € sind im Jahr 2020 steuerpflichtig.

Da im Jahr 2021 im Westen keine Rentenerhöhung erfolgt, bleibt der Betrag von 3.120 € der endgültige steuerfreie Betrag. Die Festlegung erfolgt stets im Jahr nach der Pensionierung. Wenn Sie im Jahr 2021 eine Rente von mehr als 15.600 € beziehen, wird eine zusätzliche Rente von 20 % auf Basis der höheren Rente berechnet. Daher müssen Sie im Jahr 2021 Steuern in Höhe von 12.480 € von 15.600 € zahlen (15.600 € – 3.120 € oder 80 Prozent von 15.600 €).

Die Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden derzeit in Höhe von 12.480 € vor Steuern (insgesamt 10,95 %) von der Bruttojahresrente abgezogen. Den Berechnungen liegt jedoch eine volle Jahresrente von 15.600 Euro zugrunde. Denn 10,95 % von 15.600 € machen einen Jahresbeitrag von 1.708 Euro, der steuerpflichtige Teil der Rente wurde auf 10.772 € (12.480 € – 1.708 €) reduziert.

Diese 10.772 Euro werden nun noch einmal korrigiert: d.h o ein fester Einkommensfreibetrag für Rentner in Höhe von 102 € und ein Sonderaufwandsfreibetrag in Höhe von 36 €. Somit beträgt der endgültige steuerpflichtige Teil der Rente 10.634 €.

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Quelle: T-online.dePolskiObserwator.de

Eckehard Beitel

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