Weiteres Wachstum des Schweizer Spielwarenmarktes im Jahr 2021

Die Schweizerische Gewerkschaftsgewerkschaft (USS) hat eine Volksinitiative lanciert, um die Schweizerische Nationalbank (SNB) in die AHV-Finanzierung einzubeziehen. Er sah in dieser Lösung eine Alternative zu den regelmäßigen Angriffen des Parlaments auf die Renten.

Heute halten die AHV-Renten mit den steigenden Lebenshaltungskosten nicht mehr Schritt und die 2. Säule (BVG) befindet sich im freien Fall. USS ist der Ansicht, dass Upgrades dringend erforderlich sind. Deshalb verlangt die SNB, dass sie, wenn die SNB ausserordentliche Gewinne erzielt, einen Teil davon an Versicherungen abführt.

Das Geld sei da, sagte USS-Präsident Pierre-Yves Maillard am Freitag bei einem außerordentlichen Delegationstreffen. Der SNB-Fonds zum Ausgleich künftiger Gewinnausschüttungen an Bund und Kantone war mit über 100 Milliarden Franken dotiert.

Die Ausschüttung zugunsten der AHV ist auch gerechtfertigt, da sich negative SNB-Zinsen negativ auf die Vorsorge in der 2. Säule auswirken. Von 2015 bis 2020 hat die Nationalbank dank ihnen 10,1 Milliarden Franken verdient. Bis Ende 2021 sollen es knapp 11 Milliarden sein.

SNB-Unabhängigkeit garantiert

Die von den Delegierten fast einstimmig angenommene Volksinitiative der USS verlangt, dass bei Gewinnen und Rücklagen für wichtige Ausschüttungen ein Teil dieser Gewinne an die AVS abgeführt wird. Der Text garantiert die währungspolitische Unabhängigkeit der Nationalbank.

Damit sollen weder die Ausschüttungsregeln grundlegend revidiert noch die Investition der Nationalbank beispielsweise in bestimmte Renditen eingeschränkt werden. Eine Gewinnausschüttung an die AVS erfolgt nur, wenn die SNB-Reserve sehr hoch ist.

Zudem müssen alle Erträge aus Negativzinsen auf einmal an die AHV-Fonds abgeführt werden. Der Text berührt weder die Rückstellungspolitik der SNB noch die Gewinnausschüttung an die Kantone. Aktuell erhalten die Kantone und der Bund 6 Milliarden Franken. Für dieses Frühjahr ist eine Autogrammsammlung geplant.

13. Rentenfinanzierung

Der Beitrag der SNB ermöglicht die Finanzierung der 13. AHV-Rente, die die Gewerkschaft einführen will. Ihre Initiative für diese Zusatzrente war erfolgreich. Gewerkschaften schätzen das Ausschüttungspotenzial der SNB auf 8 bis 10 Milliarden Franken pro Jahr. Nach Abzug von 6 Milliarden für die Kantone und den Bund bleiben es für die AHV zwischen 2 und 4 Milliarden pro Jahr.

Dieses Manna wird jedoch nicht ausreichen, um den gesamten AVS-Bedarf bis 2045 zu decken. USS leistet auch erhöhte Arbeitnehmerbeiträge. Seinen Berechnungen zufolge ergäben sich bei einem Anstieg um einen Prozentpunkt 3,6 Milliarden pro Jahr. Regelmässige Zahlungen der SNB reduzieren Lohnabflüsse.

Abgelehnt in der AVS21-Reform

Im Parlament hat der Nationalrat eine UDC-Motion angenommen, die verlangt, die Gewinne der SNB aus Negativzinsen in die Versicherungsfinanzierung einzubeziehen. Der Vorschlag wurde jedoch nicht an den Staatsrat weitergeleitet, der Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Zentralbank äußerte.

Die im Dezember von Kammern verabschiedete AHV-Reform21 sieht eine Anhebung des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 vor. Die Vergütung wird diese Erhöhung neun Jahre lang begleiten. Die Linke wollte das nicht und startete ein Referendum. Die Menschen werden das letzte Wort haben.

Für Pierre-Yves Maillard liegt eine Abhärtung in Sachen AVS bereits auf dem Tisch. Die liberal-radikale Jugendinitiative zur Anhebung des Renteneintrittsalters zunächst auf 66, dann verbunden mit der Entwicklung der Lebenserwartung, wird in diesem Jahr diskutiert.

„Heute befindet sich AVS nicht in finanziellen Turbulenzen“, betonte Vaudois. Um den Nutzen zu steigern, bedarf es jedoch einer glaubwürdigen Finanzierungslösung.

Dieser Artikel wurde automatisch veröffentlicht. Quelle: ats

Senta Esser

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