Weihnachtsgeld von 301 auf über 5000 Euro. Wer bekommt wo und wie viel?

Das Weihnachtsgeld wird traditionell im Dezember ausbezahlt. Personen, die in Form eines Kollektivvertrages eingestellt werden, erhalten nach den geltenden Regelungen ein Weihnachtsgeld.

Nach neuesten Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die durchschnittliche Höhe des Weihnachtsgeldes bei 2.677 Euro, ein Plus von 1,9 % gegenüber 2020. In Westdeutschland lag das durchschnittliche Weihnachtsgeld mit 2.695 Euro rund 5,5 % höher als im Osten , wovon 2.554 € gezahlt wurden. In Westdeutschland haben 87 % der Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld, im Osten 88 %.

Die Differenz in der Höhe des Urlaubsgeldes

Es gibt einen großen Unterschied in der Höhe des Urlaubsgeldes, das Sie erhalten. Es stellte sich heraus, dass der niedrigste Auszahlungsbetrag bei 301 EUR (für Zeitarbeitskräfte) und der höchste bei 5.651 EUR (für Mitarbeiter der Kokerei und Mineralölverarbeitungsanlage) lag. Auch im Gastgewerbe werden geringe Prämien gezahlt, wo der Durchschnitt bei 861 Euro liegt.

Wie viel Weihnachtsgeld wird in bestimmten Branchen gezahlt?

Kokerei- und Mineralölanlagen – 5.651 EUR brutto

Herstellung chemischer Produkte – 5369 EUR brutto

Energie – 5171 EUR brutto

Finanzdienstleistungen – 4 360 EUR brutto

Wasserwerke – 3998 Euro brutto

Versicherung – 3.855 EUR brutto

Immobilien – 3.583 EUR brutto

Gesundheitswesen – 3.322 EUR brutto

Herstellung von Papierprodukten – 3140 EUR brutto

Rechtsberatung – 2.808 EUR brutto

Bekleidungsproduktion – 2.676 EUR brutto

Lebens- und Futtermittelproduktion – 2.519 EUR brutto

Großhandel – 1748 Euro brutto

Herstellung von Metallprodukten – 1.472 EUR brutto

Gastfreundschaft – 861 Euro brutto

Makler- und Arbeitnehmerüberlassung – 301 EUR brutto

Anzumerken ist, dass der Bonus nicht für alle Mitarbeiter gilt. Dies ist ein Kollektivvertrag, der Ihnen ein Weihnachtsgeld oder Sonderurlaub garantiert. Umfragen zeigen, dass Arbeitnehmer, die unter Tarifverträge fallen, doppelt so häufig Prämien erhalten wie Arbeitnehmer, die nicht unter den Tarifvertrag fallen.

Quelle: bid.de / Foto: depositphotos.com, Autor: Syda_Productions

Adelmar Fabian

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