Soziale Sicherheit in Deutschland: Beiträge, Leistungen, Zuschläge

Sozialversicherung in Deutschland. Wie funktioniert das deutsche Sozialversicherungssystem?

Arbeiter in Deutschland, einschließlich der im Land lebenden und arbeitenden Polen, die regelmäßig Beiträge zum Sozialversicherungssystem zahlen (). Dieses umfassende, öffentlich finanzierte System soll die Lebensgrundlagen aller schützen, die möglicherweise zusätzliche Unterstützung benötigen. Siehe auch: Deutschland – Soziales

Neben der Pflichtversicherung, die Inländern bei Krankheit, Alter oder Arbeitslosigkeit absichert, gibt es eine Reihe von Leistungen und Zuschlägen, um Menschen mit geringem Einkommen dabei zu helfen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Sozialversicherung in Deutschland – Wie es funktioniert Deutsches Pflichtversicherungssystem

Jeder, der in Deutschland arbeitet, muss Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die Beitragslast wird zu gleichen Teilen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgeteilt. Der durchschnittliche Gesamtsozialversicherungsbeitrag beträgt etwa 20-22 % des Gehalts.

Der Sozialversicherungsbeitrag wird vom Arbeitgeber direkt von Ihrem monatlichen Gehalt abgezogen und deckt folgende Bereiche ab:

Gesetzliche Krankenversicherung ( GKV )

Fast jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist beitragspflichtig zur gesetzlichen Krankenversicherung (derzeit sind ca. 90 % der Bevölkerung in der GKV versichert). Wenn Sie selbstständig sind oder mehr als 64.350 Euro im Jahr verdienen, haben Sie die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung oder freiwilligen Beiträgen zur GKV.

Ihr Beitrag beträgt ca. 14,6 % des Bruttogehalts, aufgeteilt zu gleichen Teilen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (jeweils 7,3 %), bis zu einem maximalen monatlichen Einkommen von 4.837,50 € bis 2022. Die GKV übernimmt den größten Teil der Krankheitskosten, einschließlich Krankenhausaufenthalt, Zahnbehandlung und Medikation.

Darüber hinaus haben Sie durch die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung automatisch Anspruch auf Kranken- (Krankengeld) und Mutterschaftsgeld (Mutterschaftsgeld).

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Soziale Sicherheit in Deutschland – Rentenversicherung (RV)

Jeder, der in Deutschland arbeitet, ist zur Teilnahme an der Rentenversicherung verpflichtet. Mit der Zeit bauen sich Beiträge zur Grundsicherung für den Ruhestand auf. Wenn Sie selbstständig sind (Selbständige oder Selbständige), können Sie sich wahlweise einer obligatorischen Rentenversicherung anschließen oder eine private Altersvorsorge aufbauen.

Der Pflichtbeitrag beträgt derzeit 18,7 % des Gehalts (jeweils 9,35 % für Arbeitnehmer und Arbeitgeber) bis zu einer Beitragshöchstgrenze von 7.050 € in Westdeutschland und 6.750 € in Ostdeutschland.

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Pflegeversicherung

Seit 1995 muss jeder in Deutschland Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen, die die Kosten für die Pflege einer wegen Alter, Unfall oder Krankheit pflegebedürftigen Person übernimmt. Wer pflichtversichert ist, ist automatisch versichert. Wenn Sie privat krankenversichert sind, müssen Sie eventuell eine Pflegeversicherung beantragen.

Die Beiträge betragen derzeit 3,05 % des Bruttoeinkommens (plus 0,35 %, wenn Sie keine Kinder haben) bis zu einer Beitragshöchstgrenze von 4.837,50 € monatlich in Ost- und Westdeutschland. Dieser Beitrag (ohne Zuschüsse für Personen ohne Kinder) wird zu gleichen Teilen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgeteilt. Der Abzug wird an die Krankenkasse abgeführt.

Arbeitslosenversicherung

Arbeitnehmer in Deutschland sind ebenfalls beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge werden verwendet, um Arbeitslosengeld für alle Arbeitslosen zu zahlen.

Der Beitrag beträgt derzeit 2,4 % Ihres Bruttogehalts, bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 7.050 € in Westdeutschland und 6.750 € in Ostdeutschland. Auch die Beiträge werden zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgeteilt.

Arbeitsunfallversicherung (Unfallversicherung)

Die 1884 in Deutschland eingeführte Berufsunfallversicherung bietet Schutz und Hilfe bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Wenn Sie arbeiten oder sich in Ausbildung befinden, sind Sie unabhängig von Ihrem Einkommen automatisch versichert. An diesem Programm sind auch Schüler und Studenten beteiligt. Wenn Sie selbstständig sind oder ein eigenes Unternehmen führen, können Sie sich freiwillig versichern.

Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit besteht Versicherungspflicht für:

  • Bezahlung der Behandlung (einschließlich Rehabilitation)
  • Leistungen und Dienstleistungen zur Unterstützung der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt (z. B. Ausbildung)
  • Entschädigung für Sie und Ihre Angehörigen.

Die Beiträge zur obligatorischen Unfallversicherung werden vollständig von Ihrem Arbeitgeber übernommen, sodass Sie ohne zusätzliche Kosten abgesichert sind.

Sozialversicherungsausweis

Sobald Sie Ihre gesetzlichen Versicherungsbeiträge zahlen, erhalten Sie automatisch einen Sozialversicherungsausweis, der Ihre Mitgliedschaft in der Sozialversicherung bestätigt. Sie benötigen es, wenn Sie eine neue Stelle antreten, Sozialleistungen beantragen oder eine Rente beziehen.

Sozialversicherung in Deutschland – Zulagenarten und Zulagen in Deutschland

Neben der gesetzlichen Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Pflegeversicherung bietet das deutsche Sozialversicherungssystem eine Vielzahl von Leistungen und Zulagen. Diese stehen Menschen mit niedrigem Einkommen zur Unterstützung bei den grundlegenden Lebenshaltungskosten wie Miete und Kinderbetreuung zur Verfügung:

Wohngeld

Wohnungen in Deutschland können teuer sein. Damit jeder angemessenen Wohnraum für seine Familie hat, stellt die Bundesregierung einkommensschwachen Menschen Wohngeld zur Verfügung.

Diese Leistung kann in Form eines Mietzuschusses für Mieter, die eine Wohnung mieten, oder eines Hypotheken- und Unterhaltszuschusses (Lastenzuschuss) für Eigenheimbesitzer sein.

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Kindergeld (Kindergeld)

Um Eltern bei den Kosten für Erziehung, Ernährung und Bildung ihrer Kinder zu unterstützen, erhalten fast alle Eltern in Deutschland Kindesunterhalt. Eltern können verschiedene Vergünstigungen und Vergünstigungen in Anspruch nehmen.

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Mutterschaftsgeld

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie sechs Wochen vor der Entbindung und mindestens acht Wochen nach der Entbindung Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Wenn Sie nicht gesetzlich versichert sind, können Sie Leistungen auch beim Bundesversicherungsamt beantragen.

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Elterngeld

Das Elterngeld wird an beide Elternteile gezahlt und soll sie in den ersten Lebensmonaten eines Kindes unterstützen. Diese Leistungen gleichen Einkommensausfälle aus und ermöglichen es Müttern und Vätern, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen.

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Krankengeld

Wer einen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlt, hat automatisch Anspruch auf Krankengeld. Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit sind Sie bis zu 78 Wochen von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Krankenkasse abgesichert.

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Kinderkrankengeld

Erkrankt ein Kind, haben die Mitarbeiter das Recht, sich für die Pflege freizunehmen. Einige Arbeitgeber zahlen weiterhin Löhne; andernfalls springt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Das Kinderkrankengeld ersetzt teilweise den Verdienstausfall.

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Steuergutschrift

Darüber hinaus können Arbeitnehmer in Deutschland, auch aus dem Ausland, von vielen steuerlichen Vorteilen profitieren, mit denen Sie Kinderbetreuungs- oder Ausbildungskosten und Pflichtversicherungsbeiträge absetzen können.

Quelle: Bundesagentur für ArbeitPolskiObserwator.de

ERNEUERN 31.05.2022 13:24

Eckehard Beitel

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