Abgeordnete des Europäischen Parlaments in Brüssel drängen auf neue Sanktionen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Und diesmal auch gegen den ehemaligen deutschen Bundeskanzler Gerhard Schröder wegen seiner engen Beziehung zum russischen Präsidenten Wladimir Putin.
Das Europäische Parlament kritisierte seine Entscheidung, seine Führungsposition bei einem russischen Energieunternehmen trotz der Invasion Moskaus in der Ukraine zu behalten. Die Abstimmung wurde von 575 Gesetzgebern gebilligt, die sagten, sie würde eine starke Botschaft senden.
Andreas Schwab, deutscher Europaabgeordneter, EVP: „Ich habe großen Respekt vor Herrn Schröder als Bundeskanzler, aber er hilft in seinem jetzigen Job – insbesondere nach den Entscheidungen der Europäischen Union und der Bundesregierung – nicht nur nicht, sondern auch aktiv Maßnahmen gegen die Politik zusammen mit der Verteidigung europäischer Werte. Und deshalb sollte es wirklich in die Sanktionsliste aufgenommen werden.
Schröder diente seinem Land von 1998 bis 2005 als Bundeskanzler.
Nach seiner Wahlniederlage übernahm er eine führende Position in Russland oder Teilen Russlands, Energieunternehmen wie Gazprom und Nord Stream 2, was Kritik an Interessenkonflikten auslöste.
Dass er nach der russischen Invasion nicht zurücktrat, machte ihn in seiner eigenen politischen Familie, der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, der SPD, zur Persona non grata.
Der deutsche sozialdemokratische Abgeordnete Jens Geier schrieb Euronews eine E-Mail, in der er erklärte, dass die Äußerungen und Handlungen von Gerhard Schröder absolut nichts mit den Überzeugungen und Einstellungen der SPD zu tun hätten.
„Wir sind klar und entschieden gegenüber der Ukraine. Es ist tragisch, dass Gerhard Schröder die falsche Seite der Geschichte gewählt hat. Er handelt wie ein Geschäftsmann“, sagte er.
Wenn die EU Schröders Namen auf die Sanktionsliste setzt, könnte das für ihn eine Vermögenssperre bedeuten.
Aber eine Abstimmung im Europäischen Parlament ist nicht rechtlich bindend, sodass Brüssel entscheiden muss, was als nächstes zu tun ist.
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