Normalerweise werden Gelder, die von in diesem Land lebenden Polen aus Deutschland erhalten, nur in Polen besteuert. Ausgenommen hiervon sind Leistungen der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung. Dann erhebt das deutsche Büro die Steuern – entsprechend der Position des KIS-Direktors.
Der Fall betrifft einen Steuerzahler mit doppelter Staatsbürgerschaft: Polen und Deutschland. Nach 19 Jahren juristischer Tätigkeit in Deutschland kehrte der Beschwerdeführer in das Land zurück, in dem ihm eine polnische Rente gewährt wurde, da er vor seiner Abreise dort eine Arbeit aufgenommen hatte. Der Steuerpflichtige beantragt auch Leistungen aus dem polnischen Äquivalent des deutschen ZUS im Zusammenhang mit der Arbeit in Deutschland. Sein Antrag wurde genehmigt und die Vergütung wurde vom deutschen Büro an das polnische Büro weitergeleitet Bank auf das angegebene Konto.
Die Bank besteuert keine Gewinne aus Deutschland, sondern nur polnische Gewinne. Daher haben Steuerzahler Zweifel, ob sie ihre Steuern zahlen müssen Steuer aus einer deutschen Rente.
Sind deutsche Pensionsfonds in Polen steuerpflichtig und müssen sie in der Steuererklärung angegeben werden?
Hierbei gelten die Bestimmungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unter Ausschluss der Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes. Generell, Steuerzahler In Polen lebende Personen zahlen Steuern auf ihr gesamtes Einkommen (unbeschränkte Steuerpflicht). Diese Bestimmungen müssen jedoch die Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigen, denen Polen beigetreten ist.
Der Direktor für nationale Steuerinformationen verweist auf Art. 18 Teil 1 Abkommen vom 14. Mai 2003 zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Demnach ist die Pension und ähnliche Vorteile oder Zuwendungen, die eine Person mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Republik Polen aus einem anderen Land erhält, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen wurde, werden nur in Polen besteuert. Der von der Klägerin dargelegte Sachverhalt bezieht sich jedoch auf den oben genannten zweiten Punkt der Vereinbarung, bei dem es sich um eine Ausnahme handelt. Stammt die Zahlung aus dem Sozialversicherungssystem eines anderen Landes, muss die Steuer dort entrichtet werden.
„Aus Deutschland bezogene Leistungen, die an eine in Polen ansässige Person gezahlt werden, sind grundsätzlich nur in Polen steuerpflichtig. Ausnahmen gelten jedoch, wenn Leistungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung gezahlt werden“, lesen wir Interpellation. Dann verhängte das deutsche Amt die Steuer.
Darüber hinaus müssen diese Vorteile in Polen nicht im jährlichen Steuerbericht offengelegt werden.
Für welche Leistungen zahlen wir in Deutschland Steuern? Wie KIS betont, deckt die deutsche Versicherung Arbeitslosengeld, Rente, Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung ab. Unabhängig davon, ob es sich um einen einmaligen oder dauerhaften Vorteil handelt, liegt das ausschließliche Recht zur Besteuerung des Vorteils bei der deutschen Behörde.
Rechtsgrundlage: Steuerliche Auslegung von Renten aus Deutschland (Referenznummer 0114-KDIP3-3.4011.161.2019.2.JM)
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