Ombudsmann: Behörden können keine Post an ihre gewählte Adresse zustellen

Die Stadt Stí nad Labem schickt ihm Dokumente an die Adresse, an der er nicht wohnt oder keinen ständigen Wohnsitz hat.

Der Beschwerdeführer hat seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland, erhält aber Briefe an die Adresse in Most. Dies liegt daran, dass er keine feste Adresse im Einwohnerregister hat und die meiste Adresse in den amtlichen Akten der Polizeibeamten steht, die sich mit seinen Verkehrsverstößen befassen. Der Mann unterschrieb die amtlichen Aufzeichnungen jedoch nicht und die Polizei nutzte die Daten des Fahrerregisters.

„Der Beschwerdeführer hat im vorliegenden Fall jedoch keinerlei Verwaltungsbefugnis in Anspruch genommen, um an die oben genannte Anschrift in Most zuzustellen und dies auch in zukünftigen Verfahren schon gar nicht. Diese Anschrift taucht zwar in den amtlichen Akten auf.“ des Polizeibeamten, es ist jedoch zu bedenken, dass es sich um ein von der Polizei selbst erstelltes Dokument handelt und es keine Unterschrift des Beschwerdeführers gibt – es ist kein Ausdruck des Willens des Beschwerdeführers als zukünftiger Partei. die Möglichkeit der Warenlieferung an diese Adresse bleibt davon unberührt – nur die Möglichkeit der sogenannten alternativen Zustellung ist ausgeschlossen“, so Křeček.

Laut Ombudsmann akzeptierte die Stadtverwaltung sein Argument. Er fühlte sich jedoch an das Rechtsgutachten des Regionalbüros von Stí nad Labem gebunden, das bestätigte, dass die Lieferung der Bestellung den Gesetzen und Vorschriften entsprach. Der Ombudsmann veröffentlicht dann den Fall.

Adelmar Fabian

"Hipster-friendly writer. TV enthusiast. Organizer. General contractor. Internet pioneer."

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert