Mutterschaftsgeld in Deutschland. Alles, was Sie wissen müssen

Lebe in Deutschland: Mutterschaftsgeld in Deutschland. Deutsch Das Sozialversicherungssystem berechtigt Schwangere und Schwangere während der Schutzzeit zum Bezug von Mutterschaftsgeld (Mutterschaftsgeld). Hier erfahren Sie, wie viel es kostet und wie Sie es beantragen.
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Mutterschaftsgeld in Deutschland

Mutterschaftsgeld bei Deutsch (Mutterschaftsgeld) für Schwangere 6 Wochen vor der geplanten Geburt u 8 Wochen nach der Geburt. Diese Frist verlängert sich um zusätzliche 4 Wochen bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Geburtsfehlern. Das Recht dazu haben auch Frauen, deren Arbeitgeber ihr Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder während der Schutzfrist nach der Geburt mit Zustimmung der zuständigen Behörde kündigen.

Ist eine Frau empfangsberechtigt Mutterschaftsgeld (Mutterschaftsgeld)und den Betrag, der gegebenenfalls je nach Art und Umfang des Eigentums eingenommen werden kann Krankenversicherung und wie viel sie vor dem Mutterschaftsurlaub verdient hat.

Zu beachten ist, dass Voraussetzung für die Beantragung von Leistungen eine Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse ist, die die Zahlung von Kranken- und Rentenbeiträgen übernimmt.

Mutterschaftsgeld in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mutterschaftsgeld steht nur krankengeldversicherten Frauen zu, die pflichtversichert sind. Sie wird für die Dauer des Mutterschaftsschutzes und für den Tag der Entbindung gezahlt.

Höhe des Mutterschaftsgeldes (Mutterschaftsgeld) in Deutschland

Groß Mutterschaftsgeld abhängig vom durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate, max 13 Euro Täglich. Der Durchschnitt errechnet sich aus den letzten drei vor Beginn der Schutzfrist gerechneten Kalendermonaten (inklusive Überstunden). Liegt der Nettolohn zu diesem Zeitpunkt über 13 Euro pro Tag, ist der Arbeitgeber zum Arbeitgeberzuschuss verpflichtet. Der Zuschussantrag wird bei einer zuständigen Krankenkasse gestellt. Weitergehende Ansprüche des Arbeitgebers auf Mutterschaftsgeld sind gegenüber dem Arbeitgeber selbst geltend zu machen.

Frage: Wenn ich für zwei Arbeitgeber arbeite, müssen beide mir die Differenz zahlen?

Ja. Beide Arbeitgeber müssen die Differenz nach Mutterschaftsgeld zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr lukrativer Job versichert ist oder nicht.

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Die Höhe des Gehalts richtet sich nach dem Gesamtverdienst der beiden Tätigkeiten. Jeder Arbeitgeber zahlt Ihnen einen Teil des Lohns, den Sie von Ihrem Gesamteinkommen erhalten. Das heißt, wenn Sie beispielsweise 60 % Ihres Gesamteinkommens bei einem Arbeitgeber erzielen, zahlt dieser Arbeitgeber auch 60 % der Differenz.

Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Sozialversicherungen

Angestelltedie nicht krankenversichert oder privat krankenversichert sind oder deren Familien bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, erhalten eine Kürzung des Mutterschaftsgeldes um bis zu 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Das Mutterschaftsgeld können Sie direkt beim Bundesamt für Sozialversicherungen beantragen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung finden Sie auf der Website Bundesamtsozialesicherung.de . Den Antrag stellen Sie direkt beim Bundesamt für Sozialversicherungen.

Um Mutterschaftsgeld beantragen zu können, müssen Sie eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung von einem Arzt oder einer Hebamme mit Angabe des voraussichtlichen Entbindungstermins vorlegen.

Mutterschaftsgeld für arbeitslose

Die Höchsthöhe des Arbeitslosengeldes beträgt nicht 13 Euro. Die Höhe richtet sich nach dem gezahlten Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld I und II).

Mutterschafts- und Selbstständigengeld

Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben selbstständig erwerbstätige und freiwillig krankenversicherte Frauen, sofern sie auch die sog Krankengeld (Krankengeld). Zahlen sie diese nicht, können sie Leistungen beim Bundesamt für Sozialversicherungen beantragen.

Mutterschaftsgeld in Deutschland für Frauen in Minijobs

Frauen, die in „Minijobs“ arbeiten, haben die gleichen arbeitsrechtlichen Rechte wie ihre hauptamtlichen Kolleginnen. In den meisten Fällen sind diese Frauen nicht Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern bei ihren Ehepartnern versichert. Deshalb erhalten sie, wie selbstversicherte Frauen, Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Versicherungswesen.

Mutterschaftsgeld für Hausfrauen

Für Hausfrauen gibt es kein Mutterschaftsgeld.

Quelle: Familienportal.dePolskiObserwator.de

ERNEUERN 15.11.2022 16:15

Eckehard Beitel

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