Nach Angaben der Deutschen Welle habe sich der Anfangsverdacht auf Pföhlers Fahrlässigkeit, die zum Tod und zur Verletzung von Bewohnern von Ahrweiler geführt habe, bestätigt. Deshalb führte er eine Untersuchung mit Mitgliedern der christdemokratischen CDU.
Die Kläger machen geltend, der Bezirksvorsteher sei für die Anordnung des Eingriffs zuständig und habe die alleinige Entscheidungsbefugnis.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gibt es Hinweise darauf, dass Anwohner im Ahrtal, die nicht vom Hochwasser betroffen waren, nicht rechtzeitig Hochwasserwarnungen erhalten haben. Oder es ist nicht klar genug.
Kurz nach der Flut gab es Berichte, dass die Alarmsirenen aus den Dörfern entfernt worden seien.
Auch Pföhler gelang es nicht, viele Bewohner zu retten. Dieses Versagen spielte eine Rolle dabei, wie viele Menschen verletzt wurden oder starben. Die Toten befanden sich in Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Gegen einen weiteren Krisenstab des Kreises werde ebenfalls ermittelt, der nach bisherigen Erkenntnissen die einschreitende Organisation zumindest zeitweise übernommen habe, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Die Ermittler hätten die Evakuierung nach Angaben des Rates weder angeordnet noch verspätet angeordnet und seien nicht stark genug gewesen, obwohl die Hochwassersituation dies zu einem kritischen Zeitpunkt erforderlich gemacht habe.
Starke Regenfälle haben am 14. und 15. Juli die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen getroffen.
Allein im Ahrtal waren 42.000 Menschen von den Fluten betroffen, 17 Menschen werden noch vermisst. Insgesamt forderten Überschwemmungen in Westdeutschland 189 Menschenleben und fast 40 weitere starben im benachbarten Belgien.
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