Kommission veröffentlicht Marktstudie zu Hotelvertriebspraktiken – Kartellrechtliche Vorschriften

Europäische Kommission heute er veröffentlichte Ergebnisse einer externen Marktstudie zu Hotelvertriebspraktiken in der EU.

Die Marktstudie findet im Jahr 2021 statt und umfasst den Zeitraum von 2017 bis 2021. Sie konzentriert sich auf eine repräsentative Stichprobe von sechs Mitgliedsländern (Belgien, Zypern, Polen, Österreich, Spanien und Schweden). Das Ziel dieser Forschung ist:

  • wird nach einer ähnlichen Überwachung durch das Europäische Wettbewerbsnetz im Jahr 2016 über die Vertriebspraktiken von Hotels aktualisiert,
  • um herauszufinden, ob die Hotelvertriebsverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich sind,
  • Identifizieren Sie alle Änderungen in den Hotelvertriebsverfahren im Vergleich zu den Ergebnissen Überwachung 2016 Europäisches Wettbewerbsnetzwerk,
  • um herauszufinden, ob Gesetze, die breite und enge Paritätsklauseln von Online-Buchungsportalen in Österreich und Belgien verbieten, zu Änderungen in der Hotelvertriebspraxis in diesen Mitgliedstaaten geführt haben. Die Paritätsklausel hindert das Hotel daran, bessere Konditionen über andere Vertriebskanäle als die Website des Buchungsportals anzubieten, auf der das Hotel einen Vertrag hat. Die weite Paritätsklausel bezieht sich auf die Preise und sonstigen Bedingungen, die das Hotel über alle anderen Vertriebskanäle anbietet, während sich die enge Paritätsklausel nur auf die vom Hotel auf seiner Website veröffentlichten Preise bezieht.

Hauptergebnisse der Marktstudie

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Situation im Bereich des Wettbewerbs in der Hotelvertriebsbranche Unterkunft in der EU hat sich im Vergleich zu 2016 nicht wesentlich verändert. Insbesondere:

  • Online-Buchungsportale (oder Online-Reisebüros (sogenannte „OTAs“) machten 44 % der Verkäufe unabhängiger Hotelzimmer aus, was im Vergleich zu 2016 einen leichten Anstieg verzeichnete.
  • Booking.com und Expedia bleiben die wichtigsten Online-Portale für Hotelbuchungen und es gibt keine Anzeichen für signifikante Marktanteilsänderungen in diesem Segment oder den Markteintritt neuer Online-Buchungsportale.
  • die von den Hotels an das Buchungsportal gezahlte Provision ist stabil geblieben oder leicht gesunken,
  • die Rate der Zimmerpreise und Unterschiede in der Zimmerverfügbarkeit, die von Hotels sowohl zwischen verschiedenen Online-Buchungsportalen als auch zwischen Hotel-Websites und Buchungsportalen angewendet werden, hat abgenommen,
  • Es scheint, dass einige Buchungsportale kommerzielle Maßnahmen anwenden, wie z. B. eine bessere oder umgekehrt geringere Sichtbarkeit auf ihren Websites, was Hotels dazu motiviert, die besten Zimmerkonditionen und Preise anzubieten,
  • die relative Bedeutung von Hotelverkaufskanälen (online/offline, direkt/indirekt) variiert in gewissem Maße zwischen den Mitgliedstaaten, aber es scheint keinen signifikanten Unterschied bei den Wettbewerbsbedingungen für Online-Buchungsportale zu geben;
  • Gesetze in Österreich und Belgien, die die Verwendung von weiten und engen Paritätsklauseln von Online-Buchungsportalen in der Hotellerie verbieten, scheinen im Vergleich zu anderen in diese Studie einbezogenen Mitgliedstaaten keine wesentliche Änderung der Hotelvertriebspraktiken verursacht zu haben.

Die Kommission stimmt das Konzept einer Marktstudie mit den nationalen Wettbewerbsbehörden in der EU ab und diskutiert mit ihnen die Ergebnisse der Studie.

Der nächste Schritt

Die Ergebnisse der Studie werden von der Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden bei ihren laufenden Überwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen in der Hotelvertriebsbranche berücksichtigt Unterkunft.

Über den Wettbewerb im Hotelvertrieb Unterkunft Auch das Digitalmarktgesetz, das im Herbst in Kraft tritt, kann Auswirkungen haben. Es soll sicherstellen, dass der Plattformmarkt für den Wettbewerb geöffnet ist und die sogenannten Gatekeeper-Plattformen geschäftlichen Nutzern faire Wettbewerbsbedingungen bieten. Das Digital Markets Act verbietet dieser Plattform die Verwendung von breiten oder engen Handelsparitätsklauseln oder ähnlichen Handelsgesetzen. Die Bestellung der Aufsichtsplattform beginnt mit Inkrafttreten des Digitalmarktgesetzes, also sechs Monate nach dessen Inkrafttreten.

Kontext

Hotelverteilung Unterkunft war in den letzten Jahren Gegenstand mehrerer kartellrechtlicher und gesetzgeberischer Eingriffe.

Seit 2010 haben mehrere nationale Wettbewerbsbehörden die von Online-Buchungsportalen in Hotelverträgen verwendeten Einzelhandelsparitätsklauseln untersucht. Breite Paritätsklauseln im Einzelhandel hindern Hotels daran, bessere Zimmerpreise oder eine größere Verfügbarkeit über andere Vertriebskanäle anzubieten. Enge Handelsparitätsklauseln ermöglichen es Hotels, bessere Zimmerpreise über andere Online-Buchungsportale oder Offline-Verkäufe anzubieten, hindern sie jedoch daran, bessere Preise auf ihren eigenen Websites zu veröffentlichen. Nach dieser nationalen Untersuchung schlug Booking.com den Wettbewerbsbehörden Frankreichs, Italiens und Schwedens im April 2015 vor, seine breite Einzelhandelsparitätsklausel für einen Zeitraum von fünf Jahren im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in eine enge Paritätsklausel umzuwandeln. Im August 2015 beschloss Expedia außerdem, seine Einzelhandelsparitätsklausel im gesamten EWR von breit auf eng zu ändern. Im Dezember 2015 untersagten die deutschen Wettbewerbsbehörden Booking.com die enge Paritätsklausel. Nach Berufung v Die Parteien gegenüber Booking.com, die Entscheidung wurde schließlich vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Zwischen 2015 und 2018 haben Frankreich, Österreich, Italien und Belgien Gesetze verabschiedet, die es Online-Buchungsportalen verbieten, breite und enge Paritätsklauseln in der Hotelbranche zu verwenden.

Im Jahr 2016 führte eine Gruppe aus zehn nationalen Wettbewerbsbehörden und der Kommission durch Überwachung in der Hotelreservierungsbranche mit dem Ziel, die Auswirkungen von Änderungen an der Paritätsklausel des Buchungsportals zu messen, die sich aus diesem regulatorischen Eingriff ergeben.

Basierend auf den Ergebnissen dieser Überwachung hat das European Competition Network im Februar 2017 entschieden, dass es länger dauern wird, bis die Auswirkungen der bereits ergriffenen Korrekturmaßnahmen auf die Wettbewerbsfront spürbar sind, und dass die Wettbewerbssituation zu gegebener Zeit neu bewertet wird.

Im Jahr 2020 teilten Booking.com und Expedia der Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden mit, dass sie im gesamten EWR bis mindestens Juni 2023 keine breiten Einzelhandelsparitätsklauseln verwenden würden.

IN Mai 2022 Die Kommission hat eine neue Gruppenausschlussregel für vertikale Vereinbarungen angenommen, die sogenannte sichere Häfen für bestimmte vertikale Vereinbarungen und damit verbundene Leitlinien festlegt. Die von Online-Plattformen verwendete weite Handelsparitätsklausel ist nach den neuen Vorschriften vom „Safe Harbor“ ausgenommen. Bestimmte andere Paritätsklauseln, einschließlich der engen Einzelhandelsparitätsklausel, unterliegen jedoch weiterhin dem „Safe Harbor“. Die Vertical Restraint Guidelines geben Unternehmen Orientierung bei der Anwendung neuer Regelungen zu Paritätsklauseln und Paritätsklauselprüfungen in Einzelfällen, die nicht von Safe Harbor erfasst sind.

Reinhilde Otto

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