„Klatsch und Unterhaltung sind auch Information“, argumentierte der deutsche Rechtsexperte

Ricardo Bastos

Das Recht auf Pressefreiheit kann von anderen Parteien nicht gewahrt werden, solange es nicht der Ehre und Würde der Gesellschaft schadet. Dies ist die Meinung des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Jutta LimbachGleichzeitig erklärte er, dass alle Informationen völlig frei verbreitet werden dürfen, „auch wenn es sich um Klatsch handelt“, sagte er.

Jutta sprach an diesem Dienstag (25.10.) in der Zentrale der Sektion São Paulo der brasilianischen Anwaltskammer über die Grenzen der Pressefreiheit und das Ausmaß, in dem Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens Kritik ertragen sollten. Wenn Verfassungsrechtler jedoch eine öffentliche Rolle übernehmen, müssen sie bereit sein, sich der journalistischen Neugier zu stellen.

Die deutsche Rechtsprechung besagt laut Jutta, dass jede Kritik jederzeit zulässig sein muss. Dazu gehöre, sagte er, gesellschaftliche und politische Kritik ebenso wie ignorante, schlecht informierte und sogar unhöfliche Kritik. „Die deutschen Politiker reagieren darauf sehr sensibel, insbesondere weil sie mit ihren Vorgängern aus der Nationalsozialistischen Partei verglichen werden [movimento político alemão que originou o Nazismo]“, Erinnern.

„Wir können nicht trennen, was Informationen von öffentlichem Interesse und was Klatsch ist. Ich habe auch nicht verstanden, wie wichtig Carolinas Leben in Monaco für die Gesellschaft war, und ich bin erstaunt über die Bedeutung der Beiträge junger Menschen für die heutigen Royals. „Wenn wir anfangen, die Verbreitung bestimmter Informationen zu verbieten, werden wir in den Bereich der Zensur vordringen“, erklärte er.

Und das gilt nicht nur für Zeitungen und Zeitschriften. Jutta sagte, das deutsche Bundesverfassungsgericht habe bei der Festlegung der Informationsgrenzen im Land die digitalen Medien berücksichtigt. „Die Pressefreiheit beschränkt sich nicht nur auf die seriöse Presse“, schlussfolgerte er und fügte hinzu, dass alle bisherigen Einstufungen eine Form der Zensur darstellten.

Kontinentales Problem
Als Beispiel für die Carolinas in Monaco nannte Jutta Limbach den Konflikt zwischen dem deutschen Verfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er erinnerte sich an einen besonderen Fall: Die europäische Presse veröffentlichte Berichte, die die Prinzessin beim Skifahren zeigten, während ihr Vater, der König, schwer krank und bettlägerig war.

Für das europäische Gericht lautete das Urteil, dass Carolinas Leben für die Leserschaft uninteressant sei und die Privatsphäre der Prinzessin durch den Bericht verletzt worden sei. Aber auch Klatsch und Unterhaltung waren für den deutschen Hof Formen der Information.

Auch Jutta wurde während des Vortrags gefragt. João Otávio Benevides Demasi, Mitglied der OAB-SP-Kommission für internationale Beziehungen, erinnerte an die Beziehung zwischen der italienischen Presse und dem italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi und seinen berühmten Parteien – von Journalisten „Bunga Bunga“ genannt. Rechtsexperten erklärten, dies sei ein weiterer Fall, in dem die Presse einen persönlichen Skandal nutzte, um die politische Popularität eines Herrschers zu untergraben.

Ähnliches sei dem ehemaligen amerikanischen Präsidenten Bill Clinton passiert, als ihm vorgeworfen wurde, eine Affäre mit seiner Praktikantin Monica Lewinsky zu haben. In Fällen wie diesen, so argumentierte er, sollten Journalisten immer Freiheit genießen, aber wenn sie über ihre Rolle hinausgehen, müssen sie zu einem späteren Zeitpunkt für Genugtuung sorgen – wenn auch auf legalem Weg.

Anke Krämer

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