Gesundheitsprämien 2023 für Unternehmer. Es gibt einen speziellen Rechner

Die jährliche Abrechnung der Krankenversicherungsprämien ist eine neue Verpflichtung der Arbeitgeber, die zusammen mit den Grundsätzen der Polnischen Verordnung eingeführt wurde. In diesem Jahr wird es zum ersten Mal vom Zahler gesendet. Um den Zahlern die notwendigen Berechnungen zu erleichtern, hat die ZUS auf ihrer Website einen speziellen Rechner ins Leben gerufen. Mit seiner Hilfe können Sie bereits prüfen, ob Sie Krankenkassenprämien bezahlen müssen oder umgekehrt. In diesem Fall muss der Unternehmer einen Antrag auf Erstattung der Überzahlung stellen.

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Der ZUS-Rechner erleichtert das Lösen

Krankenversicherungsprämien, die nach den Regeln der Polnischen Verordnung gezahlt und abgerechnet werden, sind für viele Arbeitgeber ein Albtraum. 2022 hat sich diesbezüglich einiges verändert. Die bisher einheitlichen Regeln zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Krankenversicherungsbeiträge für alle nichtlandwirtschaftlich Tätigen setzen nun auf eine Form der Körperschaftsteuer. Ansonsten wird die Bemessungsgrundlage durch den Arbeitgeber bestimmt, der pauschal (nach Tarif) und pauschal besteuert wird, pauschal vom angemeldeten Einkommen oder in Form einer Lohnsteuerkarte besteuert wird. Krankenversicherungsbeiträge sind ab 2022 nicht mehr von den persönlichen Einkommensteuervorauszahlungen abzugsfähig.

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Die jährliche Abrechnung der Gesundheitsbeiträge soll durch den ZUS-Rechner erleichtert werden, worüber das Amt auch auf Twitter informiert.

Der Rechner ermöglicht die Berechnung von Bemessungsgrundlagen und Jahresbeiträgen sowohl für Personen, die eine oder mehrere nichtlandwirtschaftliche Erwerbstätigkeiten ausüben und volle ZUS-Beiträge entrichten, als auch für Unternehmer, die in den Genuss von Starthilfen, vergünstigten ZUS-Beiträgen oder kleinen ZUS plus kommen. Wählen Sie mit Hilfe des Rechners das Jahr der Beitragserfüllung und die Besteuerungsform aus, nach deren Auswahl öffnen sich weitere Felder zum Ausfüllen (u. a. Höhe des Einkommens/Erträge, fällige Steuern etc.).

Eckehard Beitel

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