Erheblicher Grad der Behinderung. Diese Krankheit ist darin enthalten

Nachrichten aus Deutschland – Erheblicher Grad der Behinderung. Es gibt verschiedene Formen schwerer Behinderung. Behinderungen können angeboren oder durch Unfälle, aber auch durch chronische Krankheiten verursacht sein. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass Menschen mit bestimmten Erkrankungen wie Krebs oder Migräne in Deutschland als Schwerbehinderte gelten können. Dazu müssen Sie einen Behinderungsgrad (GdB) von mindestens 50 haben. Auf diese Krankheit kommt es an.
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Was ist eine Schwerbehinderung und wie wird sie definiert?

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wird es im Jahr 2022 in Deutschland rund 10 Millionen Menschen mit Behinderungen geben, 7,8 Millionen davon gelten sogar als schwerbehindert. Als Behinderte gilt im § 2 Sozialgesetzbuch (GBS), wer an einer körperlichen, geistigen oder seelischen Störung oder einer Sinnesbeeinträchtigung leidet.

Der Grad der Behinderung wird durch einen medizinischen Sachverständigen ermittelt und orientiert sich an den Einschränkungen des Probanden im Alltag. Nach Angaben des VDK-Sozialverbandes kann der Grad der Behinderung zwischen 20 und 100 liegen und wird in zehn Stufen beurteilt. Als schwerbehindert gilt eine Person ab einem Behinderungsgrad von 50. Bei einem Schwerbehinderungsgrad von 30 können Sie die Gleichstellung beantragen.

Der Schwerbehinderten kann dann bei einem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Vermerken beantragen, da die Bearbeitungszeit für den Ausweis langwierig sein kann.

Diese Krankheiten werden als erhebliche Behinderung eingestuft

Viele Menschen denken bei Rollstühlen und Pflegebetten an das Wort „schwerbehindert“. In Wirklichkeit gibt es jedoch viele andere Erkrankungen, die als erhebliche Behinderung gelten und nicht so eindeutig sind. Nach Angaben des VDK kann diese Erkrankung als schwere Behinderung angesehen werden:

  • Krebs
  • Schlag
  • Herzkreislauferkrankung
  • Diabetes
  • Rheumatisch
  • Asthma
  • Multiple Sklerose
  • Depression
  • Tinnitus
  • Schwere Akne
  • Rückenschmerzen

Auch andere Krankheiten können als schwere Behinderung gelten, wenn sie chronisch sind oder das tägliche Leben einschränken. Laut libify.com, einer Website und einem Portal für Sicherheit und Notfallversorgung, sind auch die folgenden Krankheiten betroffen:

  • Schlafapnoe-Syndrom (GdB 50)
  • Arterienerkrankung (GdB 50 bis 100)
  • Nierenversagen oder nicht vorhanden (GdB 60 bis 80)
  • Krampfadern (GdB 50 bis 70)
  • Zwerchfellhernie (GdB 50 bis 100)
  • Beeinträchtigte Lungenfunktion (GdB 50 bis 100)
  • Verlust eines Körperteils (GdB 50 bis 80)
  • Verschiedene Hauterkrankungen (GdB 50 bis 100)
  • Spleißverstärker (GdB 80 bis 100)
  • Starke Blutung (GdB 50 bis 80)
  • Epilepsie (GdB 60 bis 80)
  • Schwere Migräne (GdB 50 bis 60)
  • Artikulationsstörungen (GdB 50)
  • Gaumenspalte mit Atem- und Hörbeschwerden (GdB 100)
  • Schizophrenie (GdB 50 bis 70)
  • Neurose (GdB 50 bis 70)

Invaliditätsrate vs. Behandlungsrate: Was ist der Unterschied?

Wenn jemand einen Grad der Behinderung hat, lohnt es sich oft, einen Pflegegrad zu beantragen. In vielen Fällen ist es sogar notwendig, weil die Behinderung den Menschen so stark einschränkt, dass er Hilfe im Alltag benötigt. Da jedoch die Grundlagen für schwerbehinderte Menschen und die Behandlungsstufen in unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen geregelt sind, sind die Pflegestufen gesondert anzuwenden.

Dies kann formlos bei der eigenen Kranken- und Pflegekasse erfolgen, die dann eine Begutachtung anordnet. Menschen, die bereits über einen Schwerbehindertenausweis verfügen, haben in der Regel kein Problem damit, die entsprechende Pflegestufe von 1 bis 5 zu erhalten, so dass sie weitere Leistungen, etwa Pflegegeld oder sonstige Unterstützung, beantragen können.

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Quelle: Ruhr24.dePolskiObserwator.de

Eckehard Beitel

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