Deutsches Arbeitszeugnis – Polnischer Beobachter

01.10.2021 10:15
– ERNEUERN 31.05.2022 13:26

Wenn Sie Ihre Arbeit in Deutschland beendet haben und planen, nach Polen zurückzukehren, füllen Sie alle Dokumente aus, darunter: Arbeitsbescheinigung mit Angabe der Dienstzeit und Versicherung, und übersetzen Sie sie ins Polnische.

Wenn Sie legal dort sind in Deutschland im Rahmen eines Arbeitsvertrags, eines befristeten Arbeitsvertrags, eines Sonderarbeitsvertrags oder eines Saisonvertrags beschäftigt sind, Am Ende Ihrer Arbeit müssen Sie akzeptieren Deutsches Arbeitszeugnis (Das Arbeitszeugnis).

Dazu sollten Angaben wie geleistete Arbeitsstunden, Aufgabenumfang, Arbeitsverhältnisse oder Ausbildung gehören.

Freut mich, das zu hören
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jeder Mitarbeiter das Recht, eine Entlassung zu verlangen Arbeitszeugnis. Das Zeugnis umfasst in der Regel die Dienstzeit und die Art der geleisteten Arbeit (deutsch: einfaches Zeugnis)Sie können aber auch zusätzliche Zertifikate einschließlich einer Beurteilung der Erfüllung der übertragenen Aufgaben und des Verhaltens anfordern (Deutsch: qualifiziertes Zeugnis). In der Praxis werden in der Regel nur verlängerte Arbeitsbescheinigungen verwendet. Lesen Sie weiter unten

Mindestlohn in Deutschland: Aktuelle Sätze im Jahr 2021

Die Arbeitsbescheinigung muss klar und verständlich formuliert sein, damit sich Arbeitnehmer auf eine neue Stelle bewerben können.

Sollten Sie über die oben genannten Unterlagen nicht verfügen, können Sie sich eine Arbeitsbescheinigung ausstellen lassen, hierfür müssen Sie zur nächstgelegenen Filiale der Deutschen Rentenversicherung gehen und einen Auszug mit Berufserfahrung in Deutschland anfordern.
Bezüglich der Versicherungsprämien für die Kranken- und Pflegeversicherung wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse, bei der Sie während Ihrer Erwerbstätigkeit in Deutschland versichert waren.

Belegte Auslandsarbeitszeiten werden im Rahmen des Arbeitsrechts auf die in Polen geleisteten Arbeitszeiten angerechnet. Das bedeutet, dass die zuständigen Institutionen bei der Beantragung von Sozialleistungen oder der Aufnahme einer neuen Stelle auch Arbeits- oder Versicherungsjahre in einem anderen Land berücksichtigen. Die Versicherungs- bzw. Beschäftigungszeit wird auf dem Formular EU PD U1 (früher E 301) bestätigt.

Um ein PD U1-Formular zur Bestätigung einer Beschäftigung oder Versicherung in Deutschland zu erhalten, stellen Sie den entsprechenden Antrag (sog Antrag auf Ausstellung eines PD U1) zu nBundesagentur für Arbeit (Richtig).

Weitere Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie auch auf der Website Deutscher Gewerkschaftsbund Deutscher Gewerkschaftsbund und das Bundesministerium für Arbeit und Sozialpolitik.
Quelle: Website Powroty.gov.plUpdate: Außenministerium

Eckehard Beitel

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