Ein Schlag für Millionen von Arbeitnehmern. Ab 2024 werden ihre Zahlungen sinken

16.01.2024 09:05
– ERNEUERN 16.01.2024 09:06

Neuigkeiten aus Deutschland: Ein Schlag für Millionen von Arbeitnehmern. Jedes Jahr aktualisieren die deutschen Behörden die Grenzen der Sozialversicherungsbeiträge. Im Jahr 2024 soll die Grenze an die aktuelle Einkommensentwicklung angepasst werden. In der Praxis bedeutet dies die Einführung neuer Grenzwerte, die bestimmen, wie viel Bruttoentgelt in den Rahmen einbezogen wird. Leider kann diese Information für viele Arbeitnehmer beunruhigend sein, da sie zu einer Kürzung ihres Gehalts führen könnte.
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Ein Schlag für Millionen Arbeitnehmer in Deutschland

Das Jahr 2024 bringt eine bedauerliche Änderung: Die Höchstgrenzen für Sozialversicherungsbeiträge werden im Jahr 2024 geändert. Für einige Arbeitnehmer bedeutet dies, dass ihr Nettogehalt am Ende des Monats niedriger ausfallen kann als zuvor. In den aktuellen Berechnungen gibt es teilweise erhebliche Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zu diesem Thema ein Projekt vorbereitet. Er geht davon aus, dass die derzeitigen Bemessungsgrenzen im neuen Jahr erhöht werden. Dieser Schwellenwert gibt an, wie hoch das Bruttoentgelt sein muss, um Anspruch auf Sozialversicherungsbeiträge zu haben. Das Ministerium unterteilt sie in Sozialversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.
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Ein Schlag für Millionen von Arbeitnehmern

Die Sozialversicherungsbeitragsgrenze wird im Jahr 2024 erhöht

Die Beiträge werden bis zu einer bestimmten Beitragsgrenze, nämlich dem Bruttoeinkommen, berechnet. Einkünfte über dieser Grenze werden nicht mehr berücksichtigt. Das bedeutet, dass in diesem Fall keine Beiträge gezahlt werden und somit auch keine Rentenansprüche entstehen. Mit zunehmenden Beschränkungen werden mehr Arbeitnehmer in diese Kategorie fallen. „Mit der Zeit werden auch Besserverdiener aus der Sozialversicherung ausscheiden. Ihre Beiträge werden im Vergleich zu ihrem Einkommen geringer sein“, erklärte die Bundesregierung. Das Projekt legt die folgenden neuen monatlichen Limits fest, die ab 2024 in Kraft treten:

  • Sozialversicherung: 3.535 Euro (West), 3.465 Euro (Ost)
  • Beitragsobergrenze für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflege: 5.175 € (West und Ost); ab 2023: 4.987,50 Euro
  • Versicherungspflichtgrenzen für die gesetzliche Krankenversicherung: 5.775 € (West und Ost); ab 2023: 5.550 Euro
  • Allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung: 7.550 (West), 7.450 (Ost); ab 2023: 7.300 und 7.100 Euro
  • Knappschaftsrentenversicherung: 9.300 Euro (West), 9.200 (Ost); ab 2023: 8.950 und 8.750 Euro
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Auch für die Krankenversicherung ist das Jahreseinkommen wichtig. Um eine private Versicherung abzuschließen, musste man bisher mehr als 66.600 PLN brutto pro Jahr verdienen. Allerdings liegt die neue Höchstgrenze für die Pflichtversicherung bei 69.300 Euro. Ausgenommen von dieser Regelung sind Beamte und Selbstständige.

Die Grenzen werden jährlich an die Einkommensentwicklung in Deutschland angepasst. Die Bundesregierung begründet es so: „Es gewährleistet die Stabilität der sozialen Sicherheit.“ Steigen die Löhne, ohne dass eine Anpassung erfolgt, erhalten Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung „eine anteilig geringere Rente“. Quelle: InFranken.de, PolskiObserwator.de

Eckehard Beitel

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