Deutsches Jugendamt genehmigt KI als Altersüberprüfungsinstrument – ​​Euractiv EN

Drei Systeme zur Altersverifikation mittels KI-Technologie, die verhindern sollen, dass Minderjährige schädlichen Inhalten ausgesetzt werden, wurden von der Deutschen Jugendmedienschutzkommission genehmigt.

Die Kommission ist die zentrale Aufsichtsbehörde in Deutschland für den Jugendschutz im privaten überregionalen Fernsehen und im Internet.

Dieses von der Organisation positiv bewertete KI-System wird durch maschinelles Lernen darauf trainiert, das Alter einer Person anhand biometrischer Merkmale einzuschätzen.

„Dass KI nun zur Altersverifizierung und damit zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor problematischen Inhalten eingesetzt werden kann, ist ein weiterer wichtiger Schritt.“sagte Kommissionsvorsitzender Marc Jan Eumann letzte Woche (24. Mai) in einer Pressemitteilung.

Laut Eumann ist der Einsatz von KI in diesem Bereich ein „Ein wichtiger Schritt zum technischen Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Medien“.

Positive Bewertung

Die Aufsichtsbehörde hat nun drei verschiedene KI-Systeme zur Altersverifizierung positiv bewertet. Das ist die Software „Schätzung des Gesichtsalters“sowie Software „Altersverifizierung“ Und „Yoti“welches derzeit als mögliches Altersverifizierungssystem untersucht wird.

Als Sicherheitsmechanismus für Kinder, die älter erscheinen als ihr Alter, haben die Kinderschutzbehörden eine Sicherheitsgrenze von fünf Jahren festgelegt.

„Personen müssen vom System als mindestens 23 Jahre alt erkannt werden, um auf Inhalte zugreifen zu können, die für 18 Jahre oder älter eingestuft sind.“er erklärte.

Ein weiteres Kontrollelement besagt, dass die Altersverifizierung nicht einfach durch die Verwendung von Standbildern umgangen werden kann.

Dieses Selbstidentifizierungsverfahren sei in ständiger Abstimmung mit Regulierungs- und Sicherheitsbehörden entwickelt worden, sagte Rebekka Weiß, Leiterin für Vertrauen und Sicherheit beim Digitalverband Bitkom, gegenüber EURACTIV.

„Die digitale Identifizierung ist dank dieser Verfahren nicht nur deutlich effizienter, sondern auch weniger fehleranfällig als die menschliche Identifizierung.“sagte Frau Weiss.

Vereinbarung zwischen Ländern

Nach der Vereinbarung zum Jugendmedienschutz sind davon sechzehn Lander Deutschland erklärte außerdem, dass jugendgefährdende Inhalte nur dann im Fernsehen verbreitet werden dürften, wenn der Anbieter garantieren könne, dass nur Erwachsene darauf zugreifen können.

Daher fordert der Bundesjugendschutz Unternehmen dazu auf, ihre Strategien zum Schutz junger Menschen in den Medien zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Datenschutz

Laut Maximilian Funke-Kaiser, digitalpolitischer Sprecher der FDP im Deutschen Bundestag, dürfen wir nicht vergessen, dass Altersüberprüfung und Datenverarbeitung den Datenschutz gewährleisten.

Gerade bei Kindern und Jugendlichen wird der verantwortungsvolle Umgang mit biometrischen Daten noch wichtiger. „Die Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf einer gesetzlichen Grundlage und der ausdrücklichen Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.“Funke-Kaiser sagte gegenüber EURACTIV.

Ihm zufolge sollten die im Rahmen der Altersüberprüfung erhobenen Daten auf keinen Fall für kommerzielle Zwecke genutzt werden.

Europäische Richtlinien

In diesem Zusammenhang verpflichtet die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste die EU-Länder, seit Inkrafttreten dieser Verordnung im Jahr 2013 Maßnahmen zu ergreifen, um einen angemessenen Schutz von Kindern zu gewährleisten.

Dazu gehören Instrumente zur Altersüberprüfung, die insbesondere bei Pornografie und Gewalt sehr streng sein sollten.

Nach Angaben des Jugendamtes hat Deutschland bei der Umsetzung deutliche Fortschritte gemacht, auch andere Länder wie Frankreich holen auf.

Rafael Frei

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