Daueraufenthaltsrecht in Deutschland: Voraussetzungen für Polen

Leben in Deutschland: Das Recht auf Daueraufenthalt in Deutschland – Nach den Vorschriften dürfen EU-Bürger seit sich seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, Sie haben ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Wenn sich jedoch vor Ablauf des genannten Zeitraums herausstellt, dass sie nicht genug haben Einkommen, in Deutschland bleiben, kann ihr Aufenthaltsrecht entzogen werden.
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Übernachtung in Deutschland – eine Formalität, die bei der Ankunft erledigt werden muss

Wenn Sie sich länger als 3 Monate in Deutschland aufhalten, kommen Sie hierher wohnen, studieren oder arbeiten Sie müssen sich innerhalb von 7 bzw. 14 Tagen nach Ihrer Ankunft beim Standesamt anmelden. Fristen für die obligatorische Registrierung variieren von Staat zu Staat. Der Besuch beim Einwohnermeldeamt ist der wichtigste Schritt beim Umzug nach Deutschland, da Sie dort eine Anmeldebescheinigung erhalten. Sie benötigen es für viele Dinge, wie zum Beispiel die Eröffnung eines Bankkontos oder die Anmeldung beim Arbeitsamt. Weiterlesen: So melden Sie sich in Deutschland an: Melden Sie sich Schritt für Schritt in Deutschland an

Einkommensnachweis innerhalb der ersten fünf Lebensjahre in Deutschland

Von drei Monaten bis zu fünf Jahren können deutsche Beamte prüfen, ob Sie das Recht haben, in Deutschland weiterzuleben. Um länger in Deutschland zu bleiben, müssen Sie es haben gesetzlicher Mindestlohn und Krankenversicherung.

Das Recht auf Daueraufenthalt in Deutschland – Voraussetzungen

Nach Auskunft der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration EU-Bürger nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt das Recht auf Daueraufenthalt in Deutschland erhalten. Das bedeutet, dass sie unabhängig von den Bedingungen der Freizügigkeit ein Aufenthaltsrecht haben. Unmittelbar nach Antragstellung bei der Ausländerbehörde erhalten EU-Bürger eine Niederlassungsbescheinigung.

Dies gilt auch Familienmitglieder und nahe Verwandte, wenn sie sich zusammen mit einem EU-Bürger fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben. Wenn Sie selbst kein EU-Bürger sind, erhalten Sie innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung eine Daueraufenthaltskarte.

In besonderen Fällen haben EU-Bürger das Recht auf Daueraufenthalt auch vor Ablauf der 5 Jahre. Dies ist insbesondere auf folgende Situationen zurückzuführen: Beendigung einer Erwerbstätigkeit im Alter von 65 Jahren, vorzeitige Pensionierung, Minderung der gesamten Erwerbsfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit (§ 4a Abs. 2 FreizügG/EU).
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Quelle: eu-gleichbehandlungsstelle.de, PolskiObserwator.de

Eckehard Beitel

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