„Der Ministerrat hält dieses Projekt für dringend, weil es eine Lösung einführt, die die Erdgasverbraucher vor den Auswirkungen der Krise auf die Energie- und Gasmärkte schützt, und die vorgeschlagenen Vorschriften müssen noch in diesem Jahr in Kraft treten“, heißt es Vorwort zum Schreiben an die Sejmmarschallin Elżbieta Witek, in dem sie Ministerpräsident Mateusz Morawiecki unterzeichnet.
Wie wir im Entwurf lesen, hat im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 das Unternehmen, das berechtigt ist, Erdgas in Abrechnungen mit Gaskunden gemäß Art. 62b Sek. 1 Nr. 2 Energiegesetz, im Folgenden „Kundenbetreuer“ genannt, Preis von 200,17 PLN/MWhnachfolgend „Erdgashöchstpreis“ genannt.
„Der Höchstpreis gilt für alle aktuellen Empfänger vom Tarifschutz profitieren, d.h. Haushalte, Wohngemeinschaften und Genossenschaften und andere Einrichtungen, die Wärme für Haushalte in Genossenschaften vor Ort erzeugen, Einrichtungen, die primäre Dienstleistungen für die Gemeinschaft erbringen, d. h. Gesundheitseinrichtungen, Sozialhilfeeinrichtungen, Einrichtungen des Bildungs- und Hochschulsystems, Kindergärten, Kirchen oder Nichtregierungsorganisationen“ – zuvor vom Ministerrat in einem Kommuniqué angekündigt.
Gleichzeitig sieht der Entwurf vor, dass Personen, die sich mit Gas wärmen und die Einkommenskriterien für Schutzleistungen (2.100 PLN für einen Einpersonenhaushalt und 1.500 PLN pro Person für einen Mehrpersonenhaushalt) erfüllen, ebenfalls eine Erstattung erhalten. von der beim Kauf von Gas gezahlten Mehrwertsteuer. Mehrwertsteuerrückerstattungen erfolgen auf der Grundlage der Rechnung.
„Die Ausgleichskosten für die Auferlegung von maximalen Gaspreisen und Verteilungsraten für einige Erdgasverbraucher werden sich auf etwa 29 Mrd. PLN belaufen, während die verbleibenden Kosten von 2 Mrd. PLN mit Änderungen bei der Kohlenstoffbindung zusammenhängen.“ – lesen wir in der Gesetzesfolgenabschätzung.
Siehe auch: Wird es einen maximalen Gaspreis geben? „Deutschland blockiert“
„Die geschätzte Zahl der Haushalte, die für eine Mehrwertsteuererstattung in Frage kommen, würde rund 300.000 betragen. Die Kosten dieser Erstattung werden auf etwa 1 Milliarde PLN geschätzt. Dieser wird auf der Grundlage des maximalen Gaspreises von 200,17 PLN/MWh mit einer Schätzung des Erdgasverbrauchs im jahr 2024 durch den Empfänger gemäß Art. 62b Energiegesetz, für insgesamt 65 TWh. Es wird davon ausgegangen, dass die durchschnittlichen Erdgaskosten der Energieunternehmen, die Gas an tarifgeschützte Kunden verkaufen, etwa 615 PLN/MWh betragen.
„Unverschämter Zombie-Liebhaber. Freiberuflicher Social-Media-Experte. Böser Organisator. Unheilbarer Autor. Hardcore-Kaffeeliebhaber.“