Bundesministerin schlägt Abtreibung als Teil der medizinischen Ausbildung vor

Nach den Änderungen des Strafgesetzbuchs, die mehr Informationen zu diesem Thema ermöglichten, verteidigten Inhaber des Familienportfolios die Annahme von Maßnahmen zugunsten der Abtreibung, wie z. B. die Aufnahme von Methoden zum Schwangerschaftsabbruch in den medizinischen Lehrplan. Nach der Verabschiedung eines Gesetzes, das Ärzten die Weitergabe von Informationen über Abtreibungsangebote erlaubt, sieht Bundesministerin Lisa Pope in dieser Frage weiteren Handlungsbedarf. Eine davon ist, Methoden des Schwangerschaftsabbruchs in Studium und Ausbildung für die medizinische Ausbildung aufzunehmen. In der Tagesspiegel-Ausgabe vom Montag (04/07) heißt es von der Grünen-Politik: „Dabei darf es nicht bleiben. Verschiedene Abtreibungsmethoden sollten zum Beispiel Teil der Ausbildung von Ärzten sein.“ Derzeit bespreche er das Thema mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Die Inhaberin des Ressorts Familie, Senioren, Frauen und Jugend betonte, dass Abtreibung „außerhalb des Strafgesetzbuches“ geregelt werden sollte. betonte, er wolle einer Kommission zu diesem Thema, die die Bundesregierung einsetzen würde, nicht zuvorkommen oder sich in deren Arbeit einmischen. „In Koalition [do governo federal, formada por social-democratas, verdes e liberais], haben wir vereinbart, einen Expertenausschuss zu bilden, der sich mit der allgemeinen Situation der reproduktiven Rechte in Deutschland befasst und Reformvorschläge und -empfehlungen entwickelt“, berichtete der Papst. Rechtsänderungen aus der NS-Zeit Der Bundestag hat am 24. Juni einen Gesetzentwurf zur Änderung verabschiedet Das Strafgesetzbuch und es Ärzten im Land zu ermöglichen, frei von Informationsbeschränkungen über Angebote von Abtreibungsdiensten zu sein, damit sie Frauen, die ihre Schwangerschaft abbrechen wollen, frei aufklären können. Nur die Bänke der rechtsextremen Alternative für Deutschland (AfD-Partei) und Christlich Demokratische Union (CDU) und Union Christlich Soziale (CSU) lehnten den Vorschlag ab, das vorgeschlagene Verfahren oder die Veröffentlichung von Informationen über die Erholungsphase oder mögliche Risiken zu veröffentlichen, obwohl das Tool 2019 überarbeitet wurde, was es ermöglichte Ärzte, Verfahren auf ihrer Website aufzulisten, dürfen sie noch keine Angaben dazu machen Der Bundesgesetzgeber hat im Juni auch die Aufhebung der Geldbuße gegen nach § 219 gb/av verurteilte Berufstätige gebilligt (AFP, KNA, EPD, ots)

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Anke Krämer

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