Was ist ein Geschenk? – einfach auf Deutsch erklärt

„Free“ ist ein relativ neuer Begriff in der deutschen Umgangssprache und stammt ursprünglich aus dem Englischen. Im Folgenden erklären wir, was es bedeutet und wann ein Freebie kein Freebie mehr ist.

Der Begriff „Freebie“ enthält bereits das englische Wort „free“, was bereits zeigt, was wir eigentlich meinen. Im Deutschen wird dafür das Wort „Kostprobe“ verwendet. Vor allem im Online-Marketing hat sich das englische Wort mittlerweile als deutscher Begriff etabliert.

Was ist ein Geschenk? Bedeutung und Übersetzung

Preise sind kostenlose Waren oder Dienstleistungen. Wenn Sie zum Beispiel ein paar Stücke Kuchen beim Bäcker oder ein Stück Wurst beim Metzger kostenlos probieren können, dann ist das ein Geschenk. Sie zielen darauf ab, Ihre Aufmerksamkeit als potenzieller Kunde auf ein neues Produkt oder eine neue Marke zu lenken. Aus Sicht des Verkäufers hat das Geschenk seinen Zweck erfüllt, wenn Sie das betreffende Produkt nun regelmäßig kaufen oder konsumieren.

Aus Sicht eines Verkäufers oder Lieferanten ist ein Geschenk ein Beispiel dafür, was er anbietet, um ein Problem seiner Kunden zu lösen. Dies kann den Klienten helfen, sich besser zu fühlen, einem bestimmten Prozess zu folgen oder ihre Gewohnheiten zu ändern. Auf diese Weise können Verkäufer selbst neue Kunden erreichen, die Bindung bestehender Kunden stärken und ihre Gewinne maximieren..

Am Ende können Sie auch Freebies wie verwenden SchlüsselanhängerA zur Kundenakquise Schreib zurück.

Beispiel für ein Geschenk

Preise können physisch oder digital sein. Hier einige Beispiele für Geschenke:

  • Probe (beim Bäcker oder Metzger)
  • Konsumgüter und Werbegeschenke (T-Shirts, Tassen usw.)
  • Ein Download (PDF-Dateien, E-Books, Videos, Checklisten,…)
  • Ein Dienst (Online-Kurse, Webinare, Workshops usw.)

Zahlung mit Kontaktdaten – Wenn ein Geschenk kein Geschenk ist

Wie das Wort „kostenlos“ schon sagt, sollten Geschenke immer kostenlos sein. Einige Lieferanten möchten persönliche Daten wie Ihre E-Mail-Adresse erhalten, um Geschenke zu erhalten. Nach der Rechtslage ist dies so Datenweitergabe, aber offizielle Zahlungsmethoden. Das bedeutet, dass jedes Geschenk, bei dem Sie die Angabe von Kontaktdaten jeglicher Art erfordern, kein Geschenk ist! Letztlich bedeutet „Kostenlos“, dass Sie nicht hart arbeiten müssen und einfach den Preis erhalten – ohne Bedingungen. Jeder, der kostenlose Inhalte bewirbt, sie aber nur gegen Daten vertreibt, kann sie besitzen. unfaire Handelspraktiken (§ 3 Abs. 3 UWG) Oder Irreführender Preis (§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG) beschuldigt.

Ausnahme: Sollten für den Versand eines Geschenks Kontaktdaten erforderlich sein, können diese dennoch als Geschenk beworben werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es sich um einen Link oder eine digitale Datei handelt.

Das wird wichtigsofern die so erhaltene E-Mail-Adresse anschließend für einen anderen Zweck, etwa für den Versand eines Newsletters, genutzt wird. Denn so bezahlen Kunden den Preis mit ihren Daten. Darüber hinaus benötigen Unternehmen die vorherige Zustimmung ihrer Kunden, bevor sie Kontaktinformationen für andere als die ursprünglich beabsichtigten Zwecke verwenden.

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Rafael Frei

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