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Die Mitgliedstaaten müssen ihre Planentwürfe bis zum 1. Januar 2022 vorlegen – um auf nationaler Ebene die auf europäischer Ebene beschlossenen wichtigsten Leitlinien für dieses neue Abkommen umzusetzen, das am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Auf dieser Grundlage hat die Europäische Kommission eine Reihe von Plänen vorgelegt von Kommentaren in Form von Beobachtungsschreiben, die alle vor Ende Mai verschickt wurden, hauptsächlich um die Umweltaspekte zu verbessern. Eine Arbeit, die von der Generaldirektion Landwirtschaft durchgeführt, aber von der Direktion für Umwelt und Klima genau überwacht wird.
Förderung der Ernährungssicherheit
Dieser Schritt ermöglicht es auch, die neue Situation im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang fordert die Europäische Kommission angesichts weiter steigender Rohstoffpreise „die Mitgliedstaaten auf, alle Möglichkeiten zu nutzen, die ihre strategischen Pläne bieten, um die Widerstandsfähigkeit ihrer Agrarsektoren zu stärken, um die Ernährungssicherheit zu verbessern“, insbesondere durch Reduzierung Abhängigkeit. auf synthetische Düngemittel und die Erzeugung erneuerbarer Energien steigern, ohne die Nahrungsmittelproduktion zu beeinträchtigen.
Es folgten intensive Fachgespräche zwischen der nationalen Verwaltung und den Dienststellen der Kommission, um die angesprochenen Probleme zu lösen. Eine Zusammenfassung der angenommenen Pläne ist auf einer speziellen Seite auf der Website der Europäischen Kommission verfügbar, und die Mitgliedstaaten veröffentlichen den vollständigen Text auf ihrer Seite. Einer der von den Twenty-Seven am häufigsten übersehenen Punkte ist in den Augen Brüssels die obligatorische Fruchtfolge, die unter guten landwirtschaftlichen und ökologischen Bedingungen (GLÖZ) auferlegt wird.
Verpflichtungen, die jedoch letztendlich durch eine Reduzierung der Fruchtfolge- und Brachlandnutzungsvorschriften im jahr 2024 (wie im Jahr 2022) erheblich gemildert werden, um die Pflanzenproduktion anzukurbeln, um potenzielle kriegsbedingte Defizite zu bewältigen. Der Kontext verzögerte auch die Arbeit an der Finalisierung der strategischen Pläne vieler EU-Länder, die ihre Projekte anpassen wollten.
Immer in Eile
Daher müssen noch etwa zwanzig Pläne endgültig verabschiedet werden, darunter die deutschen und belgischen Pläne, die der Europäischen Kommission zu spät vorgelegt wurden. „Pläne für diese anderen Mitgliedstaaten werden bald genehmigt“, versprach EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski. „Aber es wird von der Qualität und Geschwindigkeit der Reaktion auf die Bemerkungen der Kommission abhängen“, warnte er.
Sie nimmt auch noch einige der delegierten und Durchführungsmaßnahmen an, die die Einzelheiten der Umsetzung der GAP festlegen, wie der Zeitplan für Gesetzgebungsinitiativen zeigt, der derzeit ausgearbeitet wird. Dies ist ein Text, der mögliche jährliche Änderungen von Plänen, Kontroll- und Sanktionssystemen, Regeln für geografische Angaben des Weinbaus (Pflanzungsrechte usw.), sektorale Interventionen oder sogar die Aktualisierung der Bedingungen für Marktinterventionen enthält. .
Aber die Zeit drängt: Alle diese Elemente müssen noch vor Ende des Jahres betriebsbereit sein. Einige Mitgliedstaaten wollen die Umsetzung dieser GAP sogar um ein weiteres Jahr verschieben.
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