Das Karlsruher Gericht stellte in einer Begründung fest, dass der zu befürchtende Schaden bei einer gesetzlichen Sperre größer sei als der vom Impfstoffhersteller geforderte Schaden. Sie stieß jedoch nicht nur auf Widerstand einiger Mitarbeiter, sondern auch auf Länderebene.
„Die Auferlegung der Beweispflicht für eine solche Impfung, Kontraindikation oder Kontraindikationen wirft jetzt keine verfassungsrechtlichen Zweifel auf“, sagte der Verfassungsgerichtshof. Er wies jedoch darauf hin, dass es Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des gewählten Regelungsverfahrens gebe. „Die abschließende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit ist dem Hauptsacheverfahren vorbehalten“, fügte das Gericht hinzu.
Gegen das Gesetz, das die Impfung von Angehörigen der Gesundheitsberufe vorschreibt, wurden bisher mehr als 70 Verfassungsbeschwerden eingereicht. Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat Vorbehalte und kündigte am Montag ebenfalls an, dass Bayern ab dem 15.
Der bayerische Ministerpräsident ist der Meinung, dass die omicron-Variante die Situation der Pandemie verändert hat.
Der Widerstand gegen eine Impfpflicht für Angehörige der Gesundheitsberufe wird aus Angst vor Entlassungen auf deutschem Boden immer härter. Vertreter des sächsischen Landkreises Bautzen (Bautzen) erklärten im Januar zunächst, die Verpflichtung nicht umzusetzen, zogen sich aber später zurück.
Das sächsische Gesundheitsministerium sagte jedoch, die Verpflichtung müsse möglicherweise nicht flächendeckend erfüllt werden, wenn in einigen Bereichen die Gefahr einer Unterbesetzung mit Impfungen bestehe.
Das im vergangenen Dezember vom Bundestag verabschiedete Gesetz schreibt vor, dass Sanitäter, Pflegekräfte und Sanitäter ab dem 15. März geimpft werden müssen, da sie sonst ihren Beruf nicht ausüben können. Diejenigen, die es schaffen, die Krankheit zu überwinden, haben vorübergehende Ausnahmen. Wer das nicht darf, muss sich auch nicht impfen lassen.
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