ZUS erinnert Sie an wichtige Fristen. Dabei geht es um die Abzahlung der Krankenkassenprämien

Führt die Abrechnung zu einer Überzahlung und ist der Beitragszahler nicht im Rückstand mit der Beitragszahlung, wird die ZUS die Rückerstattung der Überzahlung beantragen. im Profil des Zahlers in PUE ZUS. Dies muss bis zum 1. Juni überprüft, unterschrieben und über PUE zurückgesendet werden. ZUS überweist den Überschuss bis spätestens 1. August auf ein beim Beitragszahler geführtes Bankkonto. – sagte ZUS.

Beitrag zur Gesundheitsversorgung. Die wichtigsten Informationen zur Abwicklung

„Wenn auf dem Konto des Zahlers eine Schuld besteht, wird die Überzahlung gegen die Zahlungsrückstände zurückgezahlt“, fügte das Ministerium hinzu.

In der Zwischenzeit heißt es, dass im Falle einer Unterzahlung durch die Rückzahlung die Differenz spätestens bis zur Prämienzahlungsfrist im April, also am 22. Mai 2023, beglichen werden muss.

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„Personen, die Einzelunternehmen führen, reichen ihre jährlichen Zahlungen auf dem ZUS DRA-Formular (Block XII) ein. Bei Zahlung von Beiträgen für andere Personen (z. B. Mitarbeiter, Auftragnehmer) jedoch auf dem ZUS-RCA-Formular (Block III.F). Die Vorlagen ZUS DRA und ZUS RCA gelten ab dem 1. Mai. „ZUS wird die Programme Płatnik und ePłatnik an die neuen Dokumentenvorlagen anpassen und sie mit Funktionen ausstatten, die die Abrechnung der jährlichen Krankenversicherungsbeiträge ermöglichen“, erklärt ZUS-Informationen.

Gleichzeitig warnen Versicherungen davor Wer die Lohnsteuerkarte nutzt, muss keine Krankenversicherungsbeiträge zahlenUrheber und Künstler, Gesellschafter von Kommanditgesellschaften, Einzelgesellschaften mit beschränkter Haftung und Menschen, die zusammenarbeiten.

„Unternehmer, die Korrekturschreiben zur Höhe der Krankenversicherungsbeiträge des Vorjahres einreichen möchten, können diese spätestens an dem Tag einreichen, an dem sie einen Antrag auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge stellen, sofern sie dies nicht tun. Reichen Sie den Antrag bis spätestens 30. Juni 2023 ein.“ – angegeben in den ZUS-Informationen.

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Quelle:

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Eckehard Beitel

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