Bis zum 5. Juni haben Arbeitgeber Zeit, die Erstattung zu viel gezahlter Krankenversicherungsbeiträge zu beantragen. Anträge müssen in diesem Fall elektronisch auf der ZUS-Plattform für elektronische Dienste eingereicht werden, teilte die Sozialversicherungsanstalt am Donnerstag mit.
„Aufgrund der Vielzahl an Anfragen von Arbeitgebern hat ZUS das Gesundheitsministerium gebeten, mehrere Bestimmungen im Detail auszulegen. Das Ministerium gab grünes Licht für eine Fristverlängerung. Dadurch haben Wirtschaftsakteure noch ein paar Tage Zeit, um einen Antrag auf Rückerstattung zu viel gezahlter Beträge einzureichen“, erklärte ZUS-Präsidentin Prof. Gertrude Uscinska in der Pressemitteilung.
Stellt sich aufgrund der jährlichen Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge heraus, dass ein höherer Beitrag als der festgelegte Betrag gezahlt wurde, hat der Beitragszahler nach den Vorschriften das Recht, eine Rückerstattung zu verlangen.
Ein Antrag auf Rückerstattung der Überzahlung wird automatisch im Profil des Zahlers auf der ZUS-Plattform für elektronische Dienste gestellt. Die vorbereiteten Dokumente müssen geprüft und unterschrieben und anschließend an ZUS gesendet werden.
ZUS wird die Überzahlung bis spätestens 3. August auf das im Konto des Beitragszahlers eingetragene Bankkonto überweisen.
Ein Antrag auf Rückerstattung von Überzahlungen aus Jahresabrechnungen wird am zweiten Tag nach der Identifizierung mit dem Konto des Zahlers oder den versicherten Dokumenten zur Jahresabrechnung im Profil des Zahlers auf der ZUS-Plattform für elektronische Dienste gestellt und verfügbar gemacht. Eine Rückerstattungsanfrage an PUE ZUS finden Sie im Abschnitt „Dokumente und Nachrichten, Arbeitsdokumente“.
Wenn die jährliche Abrechnung zu einer Überzahlung führt und im Zahlerprofil in PUE ZUS kein Antrag auf Rückzahlung gestellt wird, kann der Beitragszahler den Antrag selbst erstellen.
Wie ZUS erläutert, kann dies durch Auswahl des RZS-R-Antrags aus der Liste der verfügbaren Dokumente im Bereich Arbeitsdokumente erfolgen. Dieses Dokument muss ausgefüllt werden und die Höhe der aus der jährlichen Abrechnung resultierenden Erträge ausweisen. Dies ist die Summe von Position 27 in Block XII ZUS DRA/III.F ZUS RCA.
ZUS weist darauf hin, dass Arbeitgeber auch prüfen sollten, ob die im Antrag vorgeschlagene Kontonummer, auf die die Rückerstattung überwiesen werden soll, korrekt ist oder manuell eingegeben wurde. (PAP)
Autorin: Karolina Kropiwiec
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